(openPR) Stellungnahme zur Pressemitteilung Nr. 284 vom 25.06.2014 der Bezirksstadträtin Dr. Sibyll Klotz 1)
Der realisierte und geplante Wohnungsbau des Bezirks folgt unkritisch dem Dichtemodell für Berlin des Senats 2). Danach sollen in der Innenstadt d.h. innerhalb des S-Bahnrings ca. 28.000 Neubauwohnungen errichtet werden und zwar ohne dass die hierfür u.a. erforderlichen wohnungsnahen Grünflächen zur Verfügung gestellt werden können 3). Der vom Senat selber prognostizierte Wohnungsbedarf Berlins kann auf diese Weise nicht relevant gedeckt werden, von einem angemessenen und vor allem nachhaltigen Anteil echter Sozialwohnungen ganz zu schweigen.
In Schöneberg sollen bspw. auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Wilmersdorf 800 neue Wohnungen entstehen. Die exsistierenden, riesigen Defizite bei der Versorgung mit Grünflächen in Friedenau 4) werden hierbei noch vergrößert, können doch die für das Neubauprojekt vorgesehenen Freiflächen, nicht einmal den induzierten zusätzlichern Bedarf vor Ort decken 5).
Die einseitige Nachverdichtung der Innenstadt ignoriert die Qualitäten der historisch gewachsenen polyzentrischen Struktur Berlins und vernachlässigt gleichzeitig die Entwicklung und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung der “Dörfer” Berlins außerhalb des S-Bahnringes. Sie verschärft somit implizit auch die bereits jetzt massiv um sich greifende Gentrifizierung vorwiegend der Innenstadt. Letzten Endes dient diese Art Bauleitplanung zu Lasten der Allgemeinheit auf die eine oder andere Weise also nur der Förderung privater Bereicherung bzw. sie heizt die Bodenspekulation an.
Die von einer Stadträtin der Grünen beabsichtigte Erfolgsbilanz kann daher, was die Entwicklung der Wohnverhältnisse in Tempelhof-Schöneberg betrifft, insbesondere auch hinsichtlich der Versorgung mit Grünanlagen nur als eine Bilanz des Scheiterns gelesen werden.
S i m o n
Mitarbeiter der Initiative Stadtplanung von unten (ISVU)
1) vgl. Pressearchiv des Bezirksamtes T-Sch
2) vgl. SenStadtUm, Stadtentwicklungsplan Wohnen. Stand 8/2013
3) vgl. SenStadtUm, Landschaftsprogramm, gesamtstädtische Ausgleichskonzeption
4) vgl. SenStadtUm, Landschaftsprogramm 94, S.135-139
5) vgl. Stadtentwicklungsamt T-Sch, Bebauungsplan 7-68, fz. Bürgerbeteiligung








