(openPR) Madrid, 16. März 2006 - Spanien liegt auf der Hit-Liste der Deutschen als Urlaubsland weiterhin ganz oben. Das teilte das spanische Fremdenverkehrsamt anlässlich der Reisemesse CMT 2006 in Stuttgart mit. Mehr als 10,3 Mio. Bundesbürger verbrachten ihren Urlaub 2005 auf der Iberischen Halbinsel. Neben Mallorca und den Kanaren zieht es immer mehr Spanien-Fans auch nach Andalusien (9,5 Prozent) – in die Heimat des Brandy und Sherry und des berühmten Osborne Stiers.
Schwarz, kräftig und stolz – so steht der 14 Meter hohe Stier an Spaniens Fernstraßen. Heute ist das Markenzeichen des spanischen Brandy- und Sherry-Herstellers OSBORNE Nationalsymbol des Landes und eines der beliebtesten Fotomotive für Urlauber. Zum 50. Geburtstag des Osborne Stieres bietet das Familienunternehmen eine Insider-Tour für alle Stier-Fans an: Von der Bodega in El Puerto des Santa María aus geht es mit dem Auto in Richtung Jerez zu dem allerersten 14 Meter hohen Osborne Stier.
Dass der Stier auch heute noch Spaniens Landstraßen schmückt, verdankt er einer ganzen Nation: 1988 wurde in Spanien ein neues Fernstraßengesetz erlassen, das Werbetafeln an öffentlichen Straßen verbot. Osborne entfernte daraufhin den Schriftzug auf den mittlerweile 500 Schildern. Doch das Ministerium, das die komplette Entfernung der Werbetafeln forderte, klagte und zog 1994 vor das oberste spanische Verwaltungsgericht. Es entfachte sich ein regelrechter Kampf um den Stier. Die gesamte Nation identifizierte sich mit einem Symbol – und dem Unternehmen dahinter – und machte sich für den Erhalt des Stieres stark. Das spanische Unterhaus stellte noch im gleichen Jahr 21 der ehemaligen Reklameschilder als „historisches andalusisches Erbe“ unter Denkmalschutz. Künstler, Politiker und der Kulturverband ”España Abierta” sammelten Unterschriften, Fernsehsender schalteten Sonderprogramme und die Radiostation COPE (Cadena Cien) gründete sogar einen Verein, um das Wahrzeichen zu retten: die „Asociación para Salvar al Toro Amigo de Osborne”. Drei Jahre später erklärte auch der oberste spanische Gerichtshof den Osborne Stier zu einem „wesensmäßigen Teil der spanischen Landschaft”.











