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Online-Petition gegen Bestellerprinzip, niedrige Sanierungsquote bei Hausverwaltungen

(openPR) Niedrige Sanierungsquote bei Hausverwaltungen, Online-Petition gegen Bestellerprinzip, möglicher Ausstieg aus Immobilienkrediten - auch in der letzten Woche gab es erneut interessante Neuigkeiten aus der Immobilienwelt, die im immonewsfeed thematisiert wurden.



Deutschlandweit findet die Online-Petition des Immobilienverbandes IVD gegen das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler Unterstützung - so hat der Verband bereits über 6.500 Unterschriften gesammelt. Gemäß IVD handele es sich bei dem im Gesetzesentwurf beschriebenen Bestellerprinzip um kein echtes. Anders als im Koalitionsvertrag könnten nicht sowohl Mieter als auch Vermieter, sondern lediglich Vermieter einen Makler beauftragen und müssten somit in jedem Fall die Maklercourtage zahlen. Der IVD äußert zudem auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten Bedenken gegen den Gesetzesentwurf, da dieser in die Vertrags- und Berufsfreiheit eingreife.

Wie eine Studie des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV) unter 300 Hausverwaltungen ergab, haben nur 52 Prozent der befragten Hausverwaltungen im letzten Jahr energetische Sanierungen durchgeführt. Die Sanierungsquote liege mit 0,8 Prozent somit deutlich unter der für die Energiewende angestrebten Quote von 2 Prozent. Lediglich große Verwaltungsunternehmen mit über 3.000 Einheiten führten zu 75 Prozent energetische Sanierungsmaßnahmen durch. Als Gründe gegen eine Sanierung gaben 86 Prozent der Teilnehmer an, eine Sanierung sei für den Eigentümer zu teuer, 61 Prozent der Verwalter empfanden den Prozess als zu komplex, 58 Prozent bemängelten fehlende Anreize sowie eine mangelnde Bereitschaft der Eigentümer zur entsprechenden Vergütung der Sanierung. Zudem sahen 42 Prozent der Hausverwaltungen unzureichendes Fachwissen als Hindernis an.

Wie können Immobilienkäufer und Bauherren bei fehlerhaften Belehrungen aus teuren Kreditverträgen aussteigen? Mit dieser Frage beschäftigt sich Finanztest, das Magazin der Stiftung Warentest, in seiner Juli-Ausgabe. Laut Magazin enthalten etwa 80 Prozent der Baukredite fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, und deren Kreditnehmer könnten durch Kündigung ihrer Darlehensverträge tausende Euro sparen. Zudem steht Verbrauchern seit November 2002 auch bei der Unterzeichnung von Immobilienkreditverträgen ein Widerrufsrecht zu, und Banken müssen Kreditnehmer richtig und verständlich über ihr Recht informieren. Sparkassen und Banken hätten jedoch oft eigene fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erstellt, die nicht dem Mustertext des Justizministeriums entsprächen, so Finanztest. Bei einer noch laufenden Untersuchung von rund 10.000 Widerrufsbelehrungen haben die Verbraucherzentralen festgestellt, dass 80 Prozent der Belehrungen fehlerhaft waren. Die aktuelle Ausgabe von Finanztest ist im Kiosk erhältlich und auch online verfügbar.

Zusätzliche Informationen zu den Vorteilen von immonewsfeed für Makler sowie zu den Themen Immobilien Nachrichten (http://www.immonewsfeed.de/), Immobilien Zeitung (http://www.immonewsfeed.de/Immobilienzeitung.html) und Immobilien aktuell (http://www.immonewsfeed.de/Immobilien-aktuell.html) können unter http://www.immonewsfeed.de abgerufen werden.

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