openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt

Bild: Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt

(openPR) Meerbusch/Düsseldorf. Das Institut für Bauherrenbefragungen zeigt auf, worauf Bauherren bei der Suche nach ihrem Hausbauer besonders achten sollten.
„Das wichtigste Kriterium ist die aktuelle, repräsentative Bauherren-Zufriedenheit“, sagt Theo van der Burgt, Geschäftsführer des Instituts. „Bauherren sollten nur mit Unternehmen in Verhandlung treten, die sich nachweislich der Zufriedenheit ihrer Bauherren verschrieben haben und dies faktisch anhand ausreichend zufriedener Bauherren belegen können.“
Nicht immer kommt bei den Bauherren an, was zu Beginn der Zusammenarbeit versprochen oder vereinbart wurde. Zu viele Imponderabilien spielen eine Rolle. „Die Bauherren als Betroffene sind die Einzigen die wirklich beurteilen können, ob die ihnen zugesagte Leistung am Ende tatsächlich erbracht wurde“, so van der Burgt weiter.
Wichtig ist, dass sich im Sinne der Bauherren um deren Sorgen und Nöte gekümmert wird. „Wenn das so ist, wird die überwiegende Zahl der Bauherren auch zufrieden sein“, kommentiert van der Burgt.
Für den Hausbau-Profi ist die Zertifizierung der aktuellen Bauherrenzufriedenheit ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Er weiß, dass diese Form des Qualitätsbeweises mit neuen Bauinteressenten belohnt wird und er dadurch den Abstand zu Mitbewerbern erheblich vergrößert.
Zertifizierung der Bauherren-Zufriedenheit, wie sie vom Institut für Bauherrenbefragungen durchgeführt wird bedeutet, dass alle Bauherren eines definierten Zeitraumes zu den Detailleistungen schriftlich befragt werden. Die Antworten führen zu verlässlichen Resultaten, die neuen Bauinteressenten ein gutes Gefühl und eine entsprechende Sicherheit bei der Entscheidungsfindung verleihen.
„Bauherren sollten einen Hausbauer nur dann beauftragen, wenn er aus Sicht seiner eigenen Bauherren das Vertrauen nachweislich verdient“, sagt van der Burgt abschließend.
Bei Rückfragen und zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an das
ifb Institut für Bauherrenbefragungen GmbH
Gereonstraße 12, 40 667 Meerbusch Tel.: 02132 – 99 50 453 E-Mail / www.ifb-institut.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 802160
 910

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Institut für Bauherrenbefragungen

Bild: Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achtenBild: Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achten
Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achten
Meerbusch/Düsseldorf. Das ifb-Institut für Bauherrenbefragungen rät zu einer gründlichen Vorbereitung und zielführenden Vorgehensweise bei der Auswahl des Hausbau-Partners, um von vorne herein jedes auch noch so kleine Risiko zu minimieren. Der Fachberater Die wichtigste Schlüsselperson für Sie ist – nachdem Sie das Unternehmen von außen abgeklopft und nun Kontakt aufgenommen haben - Ihr Verkaufsberater, in der Regel Fachberater genannt! „Gut, wenn dieser eine qualifizierte Ausbildung z.B. als Architekt vorweisen kann und ausreichend Beratu…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bauträgerpleite: Verluste nicht steuerlich absetzbar
Bauträgerpleite: Verluste nicht steuerlich absetzbar
Urteil: Geht während des Hausbaus der Bauträger pleite, kann der Bauherr seinen daraus entstandenen Verlust nicht von der Steuer absetzen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Nürnberg, 27. Mai 2010. Geht beim Eigenheimbau unerwartet der Bauträger pleite, so kann der Bauherr seine Verluste nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, …
Baugeld Tipp der Woche: Bauabnahme - gut vorbereitet und sauber dokumentiert
Baugeld Tipp der Woche: Bauabnahme - gut vorbereitet und sauber dokumentiert
… Bauruine und schließlich bleibt ein unüberschaubarer Schuldenberg. Damit das nicht passiert, sollten Eigentümer die Bauabnahme sehr ernst nehmen. Denn jeder kleine Mangel könnte den privaten Bauherren am Ende teuer zu stehen kommen – wenn er ihn übersieht oder nicht gleich reklamiert. Wenn sich Bauherr und Bauleiter zur Abnahme treffen, wird begutachtet, …
Baugeld Tipp der Woche: Eigenleistung als Weihnachtsgeschenk
Baugeld Tipp der Woche: Eigenleistung als Weihnachtsgeschenk
… sollte allerdings gut versichert sein. Der eigene Hausbau ist eine stressige und teure Angelegenheit. Um die Kosten für die Baufinanzierung zu reduzieren, bringen viele Bauherren ihre eigene Muskelkraft ein. Diese Eigenleistung, umgangssprachlich auch „Muskelhypothek“ genannt, reduziert die Gesamtkosten des Baus und macht so den Kreditvertrag kleiner und …
Bild: Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achtenBild: Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achten
Bauherrenhaftpflicht – auf Eigenleistung achten
Die Bauherrenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Bauversicherungen neben der Bauleistungsversicherung für jeden Bauherrn. Mit dieser Versicherung schützt sich der Bauherr bei Schäden, die durch das Bauvorhaben Dritten gegenüber als Personen- oder Sachschaden eintreten, vor den finanziellen Risiken. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt z.B. die Kosten …
Bild: Baurecht - Bauabnahme unter Vorbehalt verhindert nicht die Zahlung an UnternehmerBild: Baurecht - Bauabnahme unter Vorbehalt verhindert nicht die Zahlung an Unternehmer
Baurecht - Bauabnahme unter Vorbehalt verhindert nicht die Zahlung an Unternehmer
Bauherren die ein Abnahmeprotokoll mit aufgeführten Baumängeln unterschreiben, sind nicht von der Zahlung der Werkleistung befreit. Auch dann nicht, wenn vor der Unterschrift der Vermerk "unter Vorbehalt" geschrieben wird, so das Internetportal Baurechtsurteile.de mit Verweis auf ein Urteil des OLG Hamm (21 U 34/07). Der Vorbehaltsvermerk verhindert …
Bild: Nur noch wenige Tage bis zur Verleihung des Architekturpreises 'Goldene Kelle 2014'Bild: Nur noch wenige Tage bis zur Verleihung des Architekturpreises 'Goldene Kelle 2014'
Nur noch wenige Tage bis zur Verleihung des Architekturpreises 'Goldene Kelle 2014'
… 2020 Hollabrunn Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen Am 9. Juni wird zum 33. Mal die „Goldene Kelle“, die höchste Auszeichnung des Magazins „Niederösterreich GESTALTE(N)“, an Bauherren, Gemeinden und Planer verliehen. Dieser Architekturpreis ist ein besonderer Wettbewerb, denn es sind die Leser selbst, die über die Preisträger entscheiden. Diese …
Bild: Traditionell bewährter Hausbau für jedermann – wie Bauherren Baukosten beim Ausbauhaus reduzierenBild: Traditionell bewährter Hausbau für jedermann – wie Bauherren Baukosten beim Ausbauhaus reduzieren
Traditionell bewährter Hausbau für jedermann – wie Bauherren Baukosten beim Ausbauhaus reduzieren
Wer mit der EPI-GmbH baut, packt als Bauherr seines Ausbauhauses selbst mit an. Als sogenannte 3. Hand unterstützen Bauherr und einige Freunde die Bauprofis bei Fertigung und Aufbau des Ausbauhauses, um die Baukosten zu reduzieren. Dies ist möglich, da in der EPI-Hausmanufaktur effiziente Maschinen für die Fertigung von Ausbauhäusern eingesetzt werden, …
wertplan-nord.de informiert: Handwerker ergreift keine Sicherungsmaßnahmen - Haftet der private Bauherr?
wertplan-nord.de informiert: Handwerker ergreift keine Sicherungsmaßnahmen - Haftet der private Bauherr?
Nach Entscheidung des OLG Hamm (Az. 11 W 15/14), ist ein privater Bauherr im Rahmen seiner bestehenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, den beauftragten Handwerker anzuweisen, für Dacharbeiten erforderliche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Stürzt der Handwerker wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen vom Dach, haftet der private Bauherr deswegen …
Bild: Alt werden ist nichts für Feiglinge - modernisieren auch nichtBild: Alt werden ist nichts für Feiglinge - modernisieren auch nicht
Alt werden ist nichts für Feiglinge - modernisieren auch nicht
… wird. Ohne fachliche Unterstützung, sowohl bei der Planung als auch bei der Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung, können unter Umständen größere Probleme auf jeden Bauherrn zukommen. Ferner kann der Bauherr durch die Einschaltung eines Architekten oder Ingenieurs über dessen Vertrag regeln, dass der Bauherr eine energetische Modernisierung nach …
Bild: Pressetermin: Verleihung Architekturpreis „Goldene Kelle 2014“Bild: Pressetermin: Verleihung Architekturpreis „Goldene Kelle 2014“
Pressetermin: Verleihung Architekturpreis „Goldene Kelle 2014“
… 2020 Hollabrunn Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen Am 9. Juni wird zum 33. Mal die „Goldene Kelle“, die höchste Auszeichnung des Magazins „Niederösterreich GESTALTE(N)“, an Bauherren, Gemeinden und Planer verliehen. Dieser Architekturpreis ist ein besonderer Wettbewerb, denn es sind die Leser selbst, die über die Preisträger entscheiden. Diese …
Sie lesen gerade: Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt