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Institut für Bauherrenbefragungen

Institut für Bauherrenbefragungen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per Direktkontakt an: Presseabteilung ifb-Institut für Bauherrenbefragungen GmbH, Gereonstraße 12, 40 667 Meerbusch, Tel.: 021 32 - 99 50 453 Geschäftsführer: Theo van der Burgt - pr-redaktion@ifb-institut.de - http://www.ifb-institut.de

Über das Unternehmen

Das ifb Institut für Bauherrenbefragungen GmbH ist der Spezialist für die neutrale Ermittlung von Kundenmeinungen im Bauwesen und der Immobilienwirtschaft.

Auf Basis repräsentativer Bauherrenbefragungen werden spezifische Bauherrenzufriedenheits-Zertifizierungen durchgeführt.

Das ifb ist ein neutrales und unabhängiges Institut.

Alle Leistungen sind transparent und nachweisbar.

Aktuelle Pressemitteilungen von Institut für Bauherrenbefragungen
Bild: Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achtenBild: Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achten
Institut für Bauherrenbefragungen

Hausbau: Von Anfang an auf Risikominimierung achten

Meerbusch/Düsseldorf. Das ifb-Institut für Bauherrenbefragungen rät zu einer gründlichen Vorbereitung und zielführenden Vorgehensweise bei der Auswahl des Hausbau-Partners, um von vorne herein jedes auch noch so kleine Risiko zu minimieren. Der Fachberater Die wichtigste Schlüsselperson für Sie ist – nachdem Sie das Unternehmen von außen abgeklopft und nun Kontakt aufgenommen haben - Ihr Verkaufsberater, in der Regel Fachberater genannt! „Gut, wenn dieser eine qualifizierte Ausbildung z.B. als Architekt vorweisen kann und ausreichend Beratu…
10.10.2014
Bild: Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommtBild: Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt
Institut für Bauherrenbefragungen

Als Bauherr wissen, worauf es wirklich ankommt

Meerbusch/Düsseldorf. Das Institut für Bauherrenbefragungen zeigt auf, worauf Bauherren bei der Suche nach ihrem Hausbauer besonders achten sollten. „Das wichtigste Kriterium ist die aktuelle, repräsentative Bauherren-Zufriedenheit“, sagt Theo van der Burgt, Geschäftsführer des Instituts. „Bauherren sollten nur mit Unternehmen in Verhandlung treten, die sich nachweislich der Zufriedenheit ihrer Bauherren verschrieben haben und dies faktisch anhand ausreichend zufriedener Bauherren belegen können.“ Nicht immer kommt bei den Bauherren an, was z…
24.06.2014
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