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Verbändebündnis fordert: Eigenverbrauch nicht mit EEG-Umlage belasten. Grünstrom-Vermarktungsoptionen sichern.

28.05.201418:05 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) +++ Tagung zum Thema „Recht auf Eigenversorgung“ des LEE NRW in Essen +++ Verbände aus NRW veröffentlichen „Düsseldorfer Erklärung“ +++ Zentrale Punkte: Keine EEG-Umlagebelastung für die Eigenstromnutzung aus Erneuerbaren Energien +++ Ermöglichung eines regionalen Vermarktungsmodells für Grünstrom +++ Keine Einführung von Ausschreibungsmodellen für Erneuerbare Energien +++



Essen, 27. Mai 2014: Auf seiner heutigen Tagung zum Thema „Recht auf Eigenversorgung“ im Haus der Technik in Essen hat der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW e.V. ein gemeinsam mit dem Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverband e.V. (RWGV), dem Deutschen Mieterbund Nordrhein-Westfalen e. V. (DMB), dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und dem Bundesverband Mittelständische Wirtschaft NRW e.V. (BVMW) getragenes Forderungspapier vorgestellt. In dem als „Düsseldorfer Erklärung“ bezeichneten Dokument sprechen sich die Verbände aktiv gegen die Pläne der Bundesregierung aus, im Zuge der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Bürger und Mittelstand mit einer Umlage auf Eigenverbrauch aus regenerativen Energien zu belasten und Ausschreibungsmodelle für Erneuerbare Energien einzuführen. Gleichzeitig fordern sie, dass regionale Vermarktungsoptionen für Grünstrom ermöglicht werden.

Für Jan Dobertin, Geschäftsführer des LEE NRW, bringen die Vorhaben der Bundesregierung vor allem Gefahren für die von Bürgern und Mittelstand getragene Energiewende mit sich: „Bürgerinnen und Bürger, Landwirte, Genossenschaften und mittelständische Unternehmen sind bisher die Motoren der Energiewende in Deutschland. Ausgerechnet diesen Akteuren wird die Beteiligung am Umbau der Energieversorgung erschwert, indem der Eigen- und Direktverbrauch von selbst erzeugtem regenerativen Strom mit einer Umlage belastet wird und regionale Vermarktungsoptionen für Grünstrom ersatzlos gestrichen werden sollen.“ Dabei sieht Dobertin durch die neuen Regelungen gerade Nordrhein-Westfalen im Nachteil: „NRW verfügt vor allem in Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet über erhebliche, bisher für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ungenutzte Dach- und Gewerbeflächen, mit deren direkter Nutzung die Energiewende in diesem Bundesland aktiv nach vorne gebracht werden kann. Die Politik muss hier Möglichkeiten zur direkten Verwendung schaffen, anstatt sie zu beschneiden. Gleichzeitig muss ein neuer Marktplatz für regionalen Grünstrom entstehen, der ökologisch wertvolle Stromprodukte für Abnehmer vor Ort bereitstellt und zudem einen Beitrag zur Systemintegration Erneuerbarer Energien leistet“, so der LEE-Geschäftsführer.

Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), fordert, dass Energiegenossenschaften beim Verkauf des selbst erzeugten Stroms an ihre Mitglieder von der EEG-Umlage befreit werden müssen, da sie in diesem Fall auch nicht von der EEG-Vergütung profitieren. „Auch benachteiligen die ab 2017 geplanten Ausschreibungen für neue Anlagen die bürgerschaftlich organisierten Energiegenossenschaften“, sagt Barkey: „Alle Ausschreibungsmodelle bevorzugen wieder einmal die Großkonzerne, die die hierfür erforderlichen Transaktionskosten schultern können und mit ihren Rechtsabteilungen die sehr spezifischen Fragen lösen können.“

Für den ersten Vorsitzendes des Deutschen Mieterbundes Nordrhein Westfalen e. V. (DMB), Bernhard von Grünberg, bedeutet der Eigenverbrauch große Beteiligungschancen für Mieterinnen und Mieter: „Der Direktverbrauch von Strom aus Erneuerbaren Energien ermöglicht den Mieterinnen und Mietern sich mit lokal produziertem Strom zu versorgen. So können auch Bürgerinnen und Bürger, die kein Eigenheim besitzen von der Energiewende profitieren.“ Als Mitunterzeichner der Erklärung fordert er daher die Bundestagsabgeordneten und Vertreter des Bundesrates auf, den Eigenverbrauch von der Umlage auszunehmen: „Die neue Abgabe darf so nicht eingeführt werden, weil sie Mieterinnen und Mieter von der Energiewende ausschließt. Vor allem in Nordrhein-Westfalen, wo sehr viele Menschen zur Miete wohnen, hat die Abgabe fatale Folgen für die Akzeptanz der Energiewende“, so von Grünberg.

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