(openPR) Beach-Volleyball Vermarktungsrechte rechtswidrig vergeben
sportsandevents.GmbH gewinnt Berufung gegen Deutschen Volleyball-Verband e.V.
München, 21.05.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 6. Mai 2014 der Berufung der sportsandevents.GmbH gegenüber dem Deutschen Volleyball-Verband e.V. (DVV) und der Deutschen Volleyball Sport GmbH (DVS) vollumfänglich stattgegeben (Az. 10 U 291/12).
Die Parteien, die zuvor über zehn Jahre im Rahmen der German Beach Tour erfolgreich und vertrauensvoll zusammengearbeitet hatten, stehen sich seit Ende 2012 in zwei Gerichtsverfahren gegenüber. Gegenstand des nun vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main rechtskräftig entschiedenen Verfahrens war eine einstweilige Verfügung, die sportsandevents. gegen DVV/DVS im Jahr 2012 angestrengt hatte, um seitens des DVV verweigerte Verhandlungen über eine weitere Zusammenarbeit zu erzwingen. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte im Dezember 2012 den Verfügungsantrag abgewiesen (Az. 2-27 O 417/12). Das Urteil wurde nun vom letztinstanzlich zuständigen Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgehoben und vollumfänglich zugunsten der sportsandevents.GmbH revidiert. Der Senat des Oberlandesgerichts hat festgestellt, dass der DVV bzw. die DVS die Rechte der sportsandevents.GmbH verletzt hat, indem sie im Jahr 2012 trotz diverser Erklärungen über eine weitere Zusammenarbeit und eines bestehenden Matching Bid Rights von sportsandevents. einen Vertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen hat. Es wurde festgestellt, dass dies seinerzeit nicht rechtens war und das Landgericht Frankfurt dem Verfügungsantrag daher hätte stattgeben müssen. sportsandevents. hätte nach Meinung des Senats seinerzeit zumindest einen Anspruch auf Neuverhandlung eines Vertrages zugestanden, der seitens des DVV/DVS verletzt wurde. Im zweiten Verfahren streiten die Parteien um Schadensersatz vor dem zuständigen Schiedsgericht. Dieses Verfahren ist noch anhängig.
sportsandevents. wurde nun in seiner Ansicht bestätigt, dass der DVV bzw. die DVS durch die Vergabe der German Beach Tour Rechte an ein anderes Unternehmen die wirtschaftlichen und vertraglichen Rechte von sportsandevents. verletzt hat. Letztendlich führte dieses Vorgehen des DVV bzw. der DVS nach zehn Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit zum Verlust des Vermarktungsmandates der ranghöchsten nationalen Beach-Volleyball Serie. „Das OLG hat uns nun offiziell bestätigt, dass die Beach-Volleyball-Rechte 2013ff rechtswidrig und entgegen unseres bestehenden Vertragswerkes vergeben worden sind. Soviel sei zu diesem Zeitpunkt gesagt: Der DVV hat uns, gerade nach dem Olympischen Jahr, um die Früchte unserer langjährigen, stetigen Arbeit gebracht. Wir hatten ein begründetes Anrecht auf die Weiterführung der Serie. Der Schaden, den der DVV unserer Agentur durch das an den Tag gelegte Verhalten in den letzten beiden Jahren zugefügt hat, war für uns immens und existentiell. Von meinen langjährigen Mitarbeitern, denen ich aufgrund des unrechtmäßigen Vorgehens kündigen musste, möchte ich gar nicht reden. Ich bin froh, dass das Oberlandesgericht nun bestätigt hat, dass es so nicht geht.“ so Christian Dau, geschäftsführender Gesellschafter sportsandevents.GmbH