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Rettungsdienst gegen Kindesmisshandlung

14.05.201416:09 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Rettungsdienst gegen Kindesmisshandlung
Flyer Gewalt gegen Kinder
Flyer Gewalt gegen Kinder

(openPR) Laut polizeilicher Kriminalstatistik versterben in Deutschland jede Woche drei Kinder infolge von Misshandlung und 70 Kinder bedürfen nach Misshandlung medizinischer Hilfe. Hierbei handelt es sich lediglich um die polizeilich bekannt gewordenen Fälle. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass das Dunkelfeld der Kindesmisshandlung um einiges größer ist und zwischen 200.000 und 1.440.000 Kinder jedes Jahr in Deutschland von Gewalt betroffen sind. Als Kindesmisshandlung im weiteren Sinne werden alle Erscheinungsformen von Gewalt gegen Kinder bezeichnet, wie körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung (z.B. Überforderung, seelische Grausamkeit) und sexueller Missbrauch. Im medizinischen Alltag begegnen dem Rettungsfachpersonal und den Notärzten am häufigsten die körperlichen Misshandlungen und die Vernachlässigungen. Daher muss der Rettungsdienst alles Erdenkliche tun, um diese Straftaten zu erkennen und zu melden.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD) und das Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin werden das Rettungsfachpersonal und die Notärzte ab sofort unterstützen. Beginnen werden wir mit einem Informationsfolder der auf der RETTmobil 2014, der europäischen Leitmesse für Rettung und Mobilität, in Fulda vorgestellt wird. Zukünftig wird es weitere Beiträge in Fachzeitschriften und auf Kongressen geben, die alle am Rettungsdienst Beteiligten über die Rechtsgrundlagen sowie den Unterschied zwischen Unfällen und Misshandlungen informiert.
Der DBRD unterstützt das Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin im Kampf gegen Kindesmisshandlung und fordert die Kreise, kreisfreien Städte sowie die Politik auf, weitere wichtige und absolut notwendige Schritte einzuleiten. So sind u. a. betroffene Kinder unverzüglich von ihren Misshandlern zu trennen sowie Kinderschutzambulanzen und die ärztliche Reaktionspflicht im Sinne der Opfer einzurichten.

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