(openPR) Sexualstraftäter traumatisieren ihre Opfer - und belasten die öffentlichen Kassen. Barbara Fischer, Sozialpädagogin in Krefeld, bilanziert ein typisches, unspektakuläres Beispiel: Ein junger Mann missbraucht ein Mädchen, der Steuerzahler finanziert die Folgekosten mit annähernd 300.000 Euro.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Kindesmisshandlung und- vernachlässigung" berichtet Fischer:
"Das Jugendschöffengericht verurteilte den Täter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil das Gericht eine längere erzieherische Einwirkung in einer Jugendjustizvollzugsanstalt für notwendig hielt und außerdem Wiederholungsgefahr annahm."
In der Vollzugsanstalt fand keinerlei Psychotherapie oder Erziehung statt; der Häftling wurde in einer Einzelzelle isoliert, bis er etwa zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte. Dann folgte die Verlegung in eine spezielle Jugendhilfeeinrichtung für 13 Monate, darauf eine Unterbringung in einer Verselbstständigungsgruppe für neun Monate und im Anschluss ein Umzug in Betreutes Wohnen für ein Jahr. Während dieser Zeit hat der Täter speziellen Nachhilfe-Unterricht erhalten, um den Anforderungen der Berufsschule zu entsprechen und seine Gesellenprüfung zu schaffen.
Aus der abgeschlossenen Berufsausbildung ging er nahtlos in die Arbeitslosigkeit, zog in eine eigene kleine Wohnung und lebt von Hartz4.
Die Autorin addiert:
- 429 Tage Haft je 75.- Euro plus ca. 12.000 Euro Gerichtskosten ergibt für die Justiz einen Gesamtbetrag von ca. 45.000 Euro
- In der Gruppe für Sexualstraftäter in der Jugendhilfe wird ein Tagessatz von 227.- Euro fällig, in der Verselbständigungsgruppe 151.- Euro; im Betreuten Wohnen schlagen v.a. die Erziehungs- und Therapiekosten zu Buche, mit ca. 90.- Euro durchschnittlich pro Tag. Die Ausbildung kostet annähernd 60.000 Euro. Summa summarum zahlt die Jugendhilfe 220.000 Euro.
- Weitere Kosten lassen sich nicht exakt beziffern: anteilige Gehälter in den Jugendbehörden, bei Polizei, Staatsamwalötschaft, Bewährungshilfe usw.
"Deutlich wird bei diesem Beispiel, dass notwendige Hilfen für junge Straftäter nicht rechtzeitig genug oder gar nicht angeboten werden. In der Haft findet keine therapeutische Aufarbeitung der Tat statt. Die Jugendhilfe sieht den Unterstützungsbedarf junger Menschen, erlebt aber immer wieder, dass andere Hilfesysteme sich verweigern", kritisiert die Sozialpädagogin.
Barbara Fischer: In Euro und Cent
Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, Nr. 1/2009, S. 57-64











