(openPR) Wenn Patienten vermuten, dass sie durch eine fehlerhafte Behandlung einen Gesundheitsschaden erlitten haben, können sie dies mit Unterstützung ihrer Krankenkasse und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) klären lassen. 2013 wurde der MDK Baden-Württemberg in 3.361 Fällen zur unabhängigen, gutachterlichen Prüfung vermuteter Behandlungsfehler eingeschaltet.
In 1.419 Fällen wurde aufgrund von Hinweisen auf mögliche Behandlungsfehler jeweils ein umfangreiches fachärztliches Gutachten erstellt. Wie in den Vorjahren betrafen rund zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe Behandlungen in Kliniken, rund ein Drittel bezog sich auf eine Behandlung durch einen niedergelassenen Arzt. Zu 97% richteten sich die Vorwürfe gegen die behandelnden Ärzte, in 3% gegen medizinisches Assistenzpersonal und Pflegefachkräfte. Etwa die Hälfte der Vorwürfe betraf therapeutische Eingriffe.
Fächer, die besonders häufig im Fokus waren, sind die Unfallchirurgie, die Zahnmedizin und die Innere Medizin sowie die Gynäkologie und Geburtshilfe. Von den begutachteten Fällen konnte bei etwa einem Viertel der Fälle der Behandlungsfehlervorwurf bestätigt werden. In den anderen Fällen handelte es sich meist um Komplikationen.
„Ob es sich im Einzelfall um eine Komplikation oder um einen Behandlungsfehler handelt, kann oft nur mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens zuverlässig geklärt werden. Diese Expertise bieten die Medizinischen Dienste für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland“, erklärt Erik Scherb, Geschäftsführer beim MDK Baden-Württemberg.
Seit dem Gesundheitsreformgesetz von 1988/89 unterstützen die Krankenkassen ihre Versicherten bei der Klärung des Verdachts auf Behandlungsfehler – und somit bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen. Ferner können die gesetzlichen Krankenkassen auch eigene Kosten, die aufgrund eines Behandlungsfehlers entstanden sind, beim Verursacher geltend machen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür bilden §66 SGB V sowie §116 SGB X.
Wichtig für die Begutachtung
Wichtig für die Gutachterinnen und Gutachter des MDK Baden-Württemberg ist ein frei formuliertes Gedächtnisprotokoll – eine Art Tagebuch über den Behandlungsverlauf. Patientinnen und Patienten sollten beschreiben, was wann wo passiert ist und von welchen Maßnahmen sie glauben, dass sie die Ursache für den Gesundheitsschaden sein können. Außerdem sind Kopien von ärztlichen, zahnärztlichen beziehungsweise pflegerischen Unterlagen unabdingbar, die den Behandlungsverlauf wiedergeben. Hierzu zählen zum Beispiel Arztbriefe und Entlassungsberichte, die in der Regel der Hausarzt erhalten hat. Für das Gutachten des Medizinischen Dienstes entstehen den Patienten keine Kosten.