(openPR) P R E S S E I N F O R M A T I ON
Kein Einzelfall
Siemens-Betriebskrankenkasse unterstützt Kunden bei Behandlungsfehlern
München, 21. Juli 2005 - Fehler passieren jedem. Auch Mediziner sind nicht unfehlbar. Doch was ist, wenn aufgrund eines Fehlers ein Patient eine falsche Niere erhält? So geschehen bei Armin S. (Name der Redaktion bekannt), Kunde der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Aufgrund einer Verwechslung der Blutgruppenbestimmung wurde dem Patienten eine falsche Niere eingesetzt, die in einer weiteren Operation wieder entfernt werden musste. Den Medizinern war ein Behandlungsfehler unterlaufen, der Armin S. das Leben hätte kosten können.
Unter einem ärztlichen Behandlungsfehler versteht man jede ärztliche Maßnahme, die nach dem Standard der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung die gebotene Sorgfalt vermissen lässt und unsachgemäß erscheint. Doch wann liegt ein Behandlungsfehler tatsächlich vor? Und was kann der Einzelne bei einem vermuteten Behandlungsfehler tun? Antworten hierauf erhalten Betroffene über die Behandlungsfehler-Hotline der SBK. Unter der Rufnummer 01 80 / 1 00 00 64 (zum Ortstarif) stehen den Kunden von montags bis freitags zwischen acht und 17 Uhr rechtskundige Experten zur Verfügung. Diese prüfen, ob im Einzelfall von einem vermuteten Behandlungsfehler ausgegangen werden kann. Denn – so die Erfahrung der SBK – in den meisten Fällen können die Experten schon in dem ersten Beratungsgespräch den Verdacht auf einen Behandlungsfehler ausräumen. Erhärtet sich allerdings die Vermutung, rät die SBK ihren Kunden, zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen. Diesem sollte die Chance gegeben werden, seine Sichtweise des Falles darzulegen. Konnte der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nicht ausgeräumt werden, sollte der Versicherte Einsicht in die Krankenunterlagen fordern. Anhand dieser beauftragt die SBK in Absprache mit dem Kunden den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), ein Gutachten zu erstellen. Der MDK verfügt über Fachärzte, die auf Behandlungsfehlergutachten speziell geschult sind. Auf der Basis der medizinischen Unterlagen rekonstruiert der MDK-Gutachter den Sachverhalt. Anschließend prüft er, ob die zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen Standards eingehalten wurden. Stellt sich heraus, dass der entstandene Schaden Folge einer typischen Komplikation ist, die auch bei sachgerechtem Handeln auftreten kann, muss trotzdem geprüft werden, ob der Patient ausreichend über Risiken und über möglicherweise weniger belastende Behandlungsalternativen aufgeklärt wurde. Auch muss über den ursächlichen Zusammenhang von ärztlichem Verhalten und entstandenem Schaden geurteilt werden.
Bestätigt das Gutachten des MDK das Vorliegen eines Behandlungsfehlers, rät die SBK ihren Kunden, ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Betroffene den Rechtsweg einschlagen. Auf Wunsch unterstützt die SBK den Versicherten bei der Abwicklung. Daneben erhält der Kunde von der SBK alle notwendigen Leistungen, um die Gesundheit wiederherzustellen beziehungsweise die Folgen des Behandlungsfehlers zu lindern. Derzeit bearbeitet die SBK 390 Fälle vermuteter Behandlungsfehler. Jeden Monat kommen über die Behandlungsfehler-Hotline rund 20 neue hinzu.
Im Falle von Armin S. konnte die SBK ihrem Kunden erfolgreich helfen: Der MDK stellte nicht nur einen groben Behandlungsfehler fest, sondern fand auch die Ursache der Blutgruppenverwechslung. In der Krankenakte von Armin S. war das Laborergebnis eines anderen Patienten eingetragen! Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen mit den betroffenen Kliniken keinen Erfolg brachten, wurde vor Gericht ein Vergleich geschlossen. Armin S. erhielt Schmerzensgeld und Schadenersatz. Mittlerweile hat er eine neue Niere, und es geht ihm gesundheitlich gut. Ein positiver Ausgang, der kein Einzelfall ist. Im vergangenen Jahr hat die SBK insgesamt 198 Kunden bei Behandlungsfehlern unterstützt.
Die SBK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die für jeden geöffnet ist. Bundesweit betreut sie rund 664.000 Versicherte in 76 Geschäftsstellen. Telefonisch ist die SBK rund um die Uhr erreichbar unter der Service-Hotline (0180) 2 21 23 25. Anrufer werden wochentags von 8 bis 17 Uhr automatisch an die nächste Geschäftsstelle geleitet.
Kontakt:
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Fax: 089/62 700-444
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