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HCI MS HR Indication: Insolvenz in Eigenverantwortung

Bild: HCI MS HR Indication: Insolvenz in Eigenverantwortung
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Am Amtsgericht Reinbek wurde über den Schiffsfonds HCI MS HR Indication (ehemals MS Beluga Indication) das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung eröffnet (Az.: 8 IN 34/14). Das berichtet das fondstelegramm.

Nach der Erstemission im Jahr 2004 konnten sich die Anleger zunächst über hohe Ausschüttungen freuen. Im Zuge der Schifffahrtkrise stockten diese allerdings. Nun drohen den Anlegern große finanzielle Verluste.

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Schiffsfonds wurden häufig als sichere, renditestarke Anlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, beworben. Genau das sind sie allerdings nicht. Denn die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen, die großen Risiken bis hin zum Totalverlust des Geldes, ausgesetzt sind. Insofern ist die Anlage in einen Schiffsfonds für einen sicherheitsorientierten Anleger nicht geeignet“, erklärt Cäsar-Preller.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. „Ist dies nicht geschehen, liegt Falschberatung vor, die den Anspruch auf Schadensersatz auslösen kann“, so Cäsar-Preller. Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten haben, informieren müssen. „Diese Provisionen, auch Kickbacks genannt, können die Bank in einen Interessenkonflikt verwickeln. Möglicherweise ist sie mehr an den Provisionen als an den Anlagewünschen des Kunden interessiert. Bei Kenntnis der Kickbacks wäre es möglicherweise erst gar nicht zu der Kaufentscheidung gekommen. Daher kann das Verschweigen der Provisionen ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz auslösen“, sagt Cäsar-Preller. Natürlich müsse immer der Einzelfall überprüft werden.

Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht lange warten, falls sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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