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Folgen einer unüberlegten Pflegereform

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(openPR) Georg Christoph Lichtenberg ist den wenigsten Menschen dem Namen nach bekannt, aber jeder von uns profitiert von dem, was er gemacht hat. Er hat Ende des 18. Jahrhunderts den Blitzableiter nach Deutschland gebracht. Er nannte ihn damals nicht Blitzableiter sondern Furchtableiter, weil diese Konstruktion die damals große Angst der Menschen vor dem Gewitter ableiten konnte.


Derzeit versucht die Politik wieder einmal eine große Angst der Menschen abzuleiten. Die Angst vor der Pflegebedürftigkeit. Dazu wurde schon so viel gesagt und ich mag das hier auch nicht alles wiederholen. Es wurde an dieser Stelle in dem Artikel vom 08.04.2014 auch schon erklärt, warum das Thema so wichtig ist. Jetzt soll ebenso kurz gezeigt werden, was bei einer Reform zu beachten ist.
Das wichtigste hierbei ist, dass eine Reform keine Revolution ist. Das heißt, die bestehenden Strukturen müssen eingehalten werden. Derzeit ist aber angedacht, die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegestufen zu erweitern. Das hört sich zunächst harmlos an. Allerdings sind die Leistungen, die ich aus der gesetzlichen Versicherung erhalte an diese Stufen gebunden und in den meisten Bedingungswerken der Versicherer ist auf diese drei gesetzlichen Pflegestufen verwiesen.
Das kann schwerwiegende Folgen für diejenigen haben, die bereits pflegebedürftig sind und auch für jene, die so vernünftig waren und schon privat vorgesorgt haben.
So ist es durchaus vorstellbar, dass bei einer erneuten Prüfung der Einstufung der Pflegebedürftigkeit Leistungen gekürzt werden. Das ist sogar anzunehmen. Angenommen ich habe bisher pro Stufe eine Leistungseinheit erhalten, also eine in Stufe 1, zwei in 2 und drei in 3 und verteile die Stufen jetzt auf fünf. Dann habe ich entweder die Möglichkeit, dass ich die Stufen einfach umbenenne und die Leistung gleich bleibt. Also die alte Stufe 1 ist jetzt Stufe 1+2, aber die Leistung ist in den beiden neuen Stufen gleich. Das wäre Unsinn.
Die andere Möglichkeit ist, dass die alte Stufe 1 in 1+2 unterteilt wird und ich für die neue Stufe 1 einen dreiviertel Leistungspunkt bekomme und für die 2 dann einen ganzen oder eineinviertel.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, dass einfach jeder immer mehr bekommt, aber sehr wahrscheinlich ist das leider nicht. Am wahrscheinlichsten ist es deswegen, dass es bei dem neuen System einige, hoffentlich nur wenige Pflegebedürftige geben wird, die in Zukunft weniger Anspruch auf Leistung haben werden als bisher. Auf diejenigen, die es treffen wird, werden harte Zeiten zukommen, da anzunehmen ist, dass die bisher empfangenen Leistungen sicher nicht zu viel waren.
Der andere Teil trifft die, die sich privat gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abgesichert haben. Also diejenigen, die genau das gemacht haben, was die Politik ja fördern möchte.
Wenn in den Bedingungswerken steht, dass sich der Versicherer bei der Einstufung an die Einstufung der gesetzlichen Versicherung hält und die gesetzliche Versicherung dann andere Stufen hat, als der Versicherer, dann gibt es zwei realistische Szenarien.
Entweder der Versicherer bessert die Bedingungen nach und passt sie an. Dann wird auch der Tarif neu kalkuliert werden müssen. Die Kosten für die Entwicklungen, Berechnungen, Druck, Verwaltung etc. wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Versicherer tragen, denn er kann ja tatsächlich nichts dafür.
Die andere Alternative ist, dass der Versicherer alles so lässt wie bisher. Mit der kleinen, aber bedeutsamen Änderung, dass er nun eben nicht mehr an die Einstufung der gesetzlichen Versicherung gebunden ist, sondern selbst prüfen kann, ob er leisten möchte oder nicht. Hier macht es bezahlt, wenn man einen Versicherer mit fairer Leistungsabteilung gewählt hat.
Wie eine politische Lösung aussehen kann, die alle glücklich macht, ist schwer zu sagen. Lichtenberg hat einmal sinngemäß gesagt: „Ob es besser wird, wenn man es ändert, weiß ich nicht. Aber man muss es verändern, damit es gut wird.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

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