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MPC Santa-P-Schiffe – Auch MS Santa Patricia vor der Insolvenz

Bild: MPC Santa-P-Schiffe – Auch MS Santa Patricia vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Für die Anleger des Dachfonds MPC Santa-P-Schiffe erfüllen sich die Hoffnungen auf eine nachhaltige Erholung offenbar nicht. Nachdem schon im November 2013 die Fondsgesellschaft der MS Santa Priscilla Insolvenzantrag gestellt hat, steht nun auch die MS Santa Patricia vor dem Aus. Am Amtsgericht Niebüll wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (5 IN 7/14).



Damit stehen zwei der insgesamt sechs Schiffe, in die der Dachfonds investiert, vor dem Aus. Neben den beiden von der Insolvenz bedrohten Schiffen MS Santa Patricia und MS Santa Priscilla gehören zu dem Dachfonds noch die Containerschiffe MS Santa Paola, MS Santa Philippa, MS Santa Regina und MS Santa Regula.

Für die Anleger sind die drohenden Insolvenzen besonders ärgerlich, da sie den Fonds bereits mit „frischem Kapital“ gestützt haben. Da die Sanierungsbemühungen nun offenbar gescheitert sind, droht der Totalverlust des investierten Geldes. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Denn selbst bei einem Verkauf der Schiffe ist es unwahrscheinlich, dass die erzielten Erlöse, die Verbindlichkeiten decken.“ Zumal sei die Lage in der internationalen Schifffahrt nach wie vor schwierig und die Entwicklung der Charterraten lasse nach wie vor zu wünschen übrig. „Daher ist es fraglich, wie sich die verbliebenen vier Schiffe aus dem Dachfonds halten können“, so Cäsar-Preller.

Der Jurist empfiehlt daher, mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Aus vielen Gesprächen mit geschädigten Schiffsfonds-Anlegern weiß er, dass die Schiffsbeteiligungen häufig als sichere Altersvorsorge beworben wurden. „Angesichts eines Totalverlust-Risikos kann davon aber wohl keine Rede sein“, betont Cäsar-Preller. Die Anleger hätten über diese Risiken im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung von den vermittelnden Banken und Sparkassen oder freien Anlageberatern aufgeklärt werden müssen.

Ebenso hätten sie über alle Provisionen, die für die Vermittlung geflossen sind, informiert werden müssen. Cäsar-Preller: „Gerade bei Schiffsfonds lagen diese häufig im zweistelligen Prozentbereich, d.h. viel Anlegergeld wurde in die Vertriebskosten investiert und dadurch die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Fonds gefährdet.“ Der BGH ist in seiner Rechtsprechung zu diesen so genannten Kickbacks eindeutig und anlegerfreundlich. Geschädigte Anleger, die Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen, sollten sich allerdings beeilen: Da der Dachfonds zwischen 2003 und 2005 platziert wurde, kann bereits Verjährung drohen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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