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Atlantic MS Isabelle Schulte: Fortführungskonzept offenbar gescheitert

Bild: Atlantic MS Isabelle Schulte: Fortführungskonzept offenbar gescheitert
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Schlechte Nachrichten erreichen die Anleger des Schiffsfonds Atlantic MS Isabelle Schulte: Das Fortführungskonzept ist offenbar gescheitert, berichtet das fondstelegramm am 7. März 2014.

Der Schiffsfonds wurde 2005 emittiert. Nachdem die Ausschüttungen bis 2008 planmäßig flossen, blieben sie anschließend aus. Im Mai 2013 wurde dann von der Gesellschafterversammlung ein Sanierungskonzept mit großer Mehrheit beschlossen. Alt- und Neugesellschafter sollten „frisches“ Kapital investieren, um den Fonds aus der wirtschaftlichen Schieflage zu befreien.



Trotz des Beschlusses kam aber offenbar nicht genug Geld zusammen, um das Konzept umzusetzen. Das teilte der Treuhänder nach Angaben des fondstelegramms den Anlegern nun mit. „Für die Anleger kann das jetzt den Totalverlust ihres investierten Geldes bedeuten“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Daher empfiehlt er den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen.

Diese können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Zuge einer anlage- und anlegergerechten Beratung hätten die Anleger auch auf sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufmerksam gemacht werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Denn mit den Fondsanteilen wurden unternehmerische Beteiligungen erworben, die naturgemäß nicht nur Chancen bieten, sondern auch Risiken bergen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit und auch das Totalverlust-Risiko. „Eine Geldanlage mit dem Risiko des Totalverlusts kann aber nur schwerlich als sichere Altersvorsorge gelten. Daher hätten Schiffsfonds auch nicht an Anleger verkauft werden dürfen, die ausdrücklich etwas für den Lebensabend auf die hohe Kante legen wollten“, so Cäsar-Preller.

Darüber hinaus hätte die Bank auch über alle Provisionen, die sie für die Vermittlung erhält, den Anleger informieren müssen. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint, sondern auch alle weiteren Rückvergütungen für die Vermittlung. Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-back-Zahlungen ist eindeutig. Wurden die Provisionen verschwiegen, kann das ebenso wie die unzureichende Risikoaufklärung Schadensersatzansprüche auslösen“, erläutert Cäsar-Preller.

Außerdem könne auch der Verkaufsprospekt auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben überprüft werden. Treten hier bereits Fehler auf, kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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