(openPR) SPARKASSENDARLEHEN ERFOLGREICH WIDERRUFEN
Erneut hat ein Oberlandesgericht eine Widerrufsbelehrung einer Sparkasse in einem Darlehensvertrag für nicht konform mit dem Gesetz beurteilt und die zeitlich unbegrenzte Möglichkeit des Darlehensnehmers zum Widerruf festgstellt. Das Oberlandesgericht München bewertet in seinem Urteil vom 23.09.2013 ( 19 U 1283/13) die Formulierungen "frühestens mit Erhalt", aber auch die bisher umstrittenen Ergänzungshinweise zu den "Fußnoten" mit Bezugnahme auf eine aus Verbrauchersicht dubiose Prüfungspflicht im Einzelfalle, sowie die Belehrungen zum verbundenen Geschäft schlicht und einfach als falsch.
Das Urteil wurde für den Verbraucher von der Kanzlei eines Münchener Mitgliedes der "Anlegerschutzanwälte e.V.", erstritten.
Rechtsanwalt Richard Vogelskamp, Wuppertal, ebenfalls Mitglied des "Anlegerschutzanwälte e.V. " vertritt seit langem die These, dass die von den Sparkassen bundesweit zu bestimmten Zeiträumen verwendeten Belehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
In einer beachtlichen Zahl von Fällen haben Sparkassen in jüngster Vergangenheit auf Widerrufserklärungen der Anwaltskanzlei Vogelskamp hin ohne grosses Wenn und Aber die "Konsequenzen" gezogen und gegenüber den Mandanten von Rechtsanwalt Vogelskamp Entgegenkommen gezeigt.
Das OLG München konnte sich bei seiner Entscheidung vollinhaltlich auf die bereits hier benannte Entscheidung des OLG Köln zu dem Problemkreis beziehen. Die gegen die Entscheidung des OLG Köln von der betreffenden Sparkasse eingelegten Revisionen zum
Bundesgerichtshof wurden in allen Fällen zurückgenommen, so dass diese Urteile rechtskräftig sind.
Das OLG München hat eine Revision gegen das genannte und konsequent verbraucherfreundliche Urteil nicht zugelassen.
Es verdichtet sich allmählich die Rechtsprechung, die Belehrungen der Sparkassen und Stadtsparkassen im Zeitraum ab 2004 bis zumindest 2008 für widerrufbar erachten.
Da die Möglichkeit zum Widerruf nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zeitlich unbegrenzt einem Kreditnehmer zusteht, sollten Verbraucher im Bedarfsfalle ihre Kreditverträge von darauf spezialisierten Rechtsanwälten überprüfen lassen.









