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Geänderte Regeln für die Beitragsbemessung

(openPR) Die Probleme für Landwirte, die bei der Beitragsbemessung auftraten, gehören nun der Vergangenheit an, da die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) den sogenannten korrigierten Flächenwert eingeführt hat.

Stark schwankende Einnahmen, zum Teil auch geschätzte Einkünfte führen bei Landwirten zu erheblichen Problemen bei der Beitragsbemessung, der Beitragsplanung und auch beim Beitragseinzug. Zur Vermeidung von nachteiligen Folgen hat der Gesetzgeber daher Ersatzmaßstäbe für ein durchschnittliches Einkommen im Zeitablauf entwickelt.

Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die bisherigen Beitragsmaßstäbe aufgrund der gesetzlichen Anforderungen vereinheitlicht. Die Krankenkassenbeiträge für landwirtschaftliche Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige werden zwar wie bisher anhand von 20 Beitragsklassen berechnet – allerdings auf Basis des korrigierten Flächenwerts, der vom finanzamtlich festgestellten Hektarwert der Betriebssitzgemeinde ausgeht.

Für bestimmte Kulturarten, – ob Forsten, Gründland, Teichwirtschaft, Fischzucht, Imkerei, Wanderschäferei oder Unterglasflächen, – sind noch einmal andere, feststehende Hektarwerte ermittelt worden. Für Sonder- und Spezialkulturen, beispielsweise für Obst und Feldgemüse, Blumen und Zierpflanzen sowie Christbaumkulturen wird der jeweilige Flächenwert noch einmal durch bestimmte Multiplikatoren erhöht.

TIPP:
Einen ausführlichen Beitrag mit Tabellen, wer ab 2014 wie viel Krankenversicherungsbeitrag bezahlen muss, finden Sie unter www.ecovis.com/LKK-Beitragsneuordnung

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