(openPR) Es wird erwartet, dass die Verordnung zu Förderung von Kinderarzneimitteln (EWG 1768/92 und 726/2004), die im Dezember 2005 vom Ministerrat vorgestellt wurde, in der zweiten Lesung des Europäischen Parlamentes dieses Jahr noch verabschiedet wird.
Die Verordnung wird mit Bekanntmachung rechtskräftig und muss ohne Umsetzung in nationales Gesetz in allen Staaten der EU angewandt werden. Es wird dann für neue und schon zugelassene Medikamente ein Prüfkonzept gefordert.
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- Welche Besonderheiten treten bei Pharmakodynamik und Pharmakokinetik auf?
- Wie gehen BfArM und Ethikkommissionen bei der Genehmigung von pädiatrischen Arzneimittelprüfungen vor?
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