(openPR) Offene Prüfungsfeststellungen – wenn nicht abgestellte Mängel zum Governance-Risiko werden
Viele Institute investieren erhebliche Ressourcen in Prüfungen, Kontrollen und Audits. Dennoch zeigt sich in der Praxis ein wiederkehrendes Problem: Festgestellte Mängel werden zwar dokumentiert, aber nicht konsequent beseitigt. Für Aufsicht und Wirtschaftsprüfer ist genau dieser Punkt inzwischen ein zentraler Gradmesser für die Wirksamkeit der Governance. Nicht die Anzahl der Feststellungen entscheidet über die Qualität eines Kontrollsystems – sondern der Umgang mit ihnen.
In zahlreichen Instituten fehlt es an einer klaren Systematik zur Einwertung von Feststellungen. Mängel werden uneinheitlich kategorisiert, Maßnahmen unpräzise formuliert, nicht terminiert und Verantwortlichkeiten nicht eindeutig zugewiesen. Dadurch entstehen Umsetzungsfristen, die sich immer weiter verlängern oder Maßnahmen, deren Erfolg kaum überprüfbar ist. Besonders kritisch wird es, wenn schwerwiegende Feststellungen über mehrere Prüfungszyklen hinweg bestehen bleiben.
Ein weiteres Problem liegt im Follow-Up-Prozess selbst. Viele Revisionsbereiche erfassen zwar offene Maßnahmen, verfügen jedoch über keine wirksamen Eskalationsmechanismen. Terminüberschreitungen werden akzeptiert, statt systematisch adressiert. Gleichzeitig fehlt häufig eine transparente Berichterstattung gegenüber Vorstand oder Aufsichtsorganen. Dadurch entsteht der Eindruck, Mängel seien verwaltet – aber nicht tatsächlich beseitigt.
Auch organisatorisch stellt die Mängelverfolgung eine Herausforderung dar. Fachbereiche sehen Maßnahmen oft als zusätzliche Belastung, während die Revision auf nachhaltige Umsetzung drängt. Ohne klare Ownership und verbindliche Kommunikationswege entsteht ein Spannungsfeld, das die Umsetzung verzögert. Gerade bei komplexen Themen wie Auslagerungen, IT-Projekten oder regulatorischen Anforderungen kann sich daraus ein dauerhaftes Risiko entwickeln.
Das Online-Seminar „Mängel-Kategorisierung & Mängel-Verfolgung – Risikogerechte Feststellungs-Einwertung & Follow-Up durch die Revision“ am 6. Mai 2026 greift diese Herausforderungen gezielt auf.
Dr. Michael Schiwietz, Bereichsleiter Revision der Deutschen Kreditbank (DKB), berichtet von seinen langjährigen Erfahrungen aus der Prüfung regulatorischer Governance-Anforderungen und damit einhergehenden Mängel-Kategorisierungen und Mängel-Verfolgungen.
Im Mittelpunkt stehen die risikoorientierte Einwertung von Feststellungen, klare Formulierungen von Maßnahmen sowie ein strukturierter Follow-Up-Prozess mit wirksamen Eskalationsmechanismen. Auch der Umgang mit Terminverlängerungen, Nachschauprüfungen und nicht abgestellten Vorjahresmängeln wird praxisnah behandelt. Ziel ist eine Mängelverfolgung, die nicht nur dokumentiert, sondern tatsächlich zur nachhaltigen Verbesserung von Prozessen und Kontrollen führt.
Die zentrale Erkenntnis: Nicht erkannte Risiken gefährden Institute – sondern ungelöste. Dieses Seminar zeigt, wie Revisionseinheiten ihre Follow-Up-Prozesse stärken und damit die Wirksamkeit der gesamten Governance erhöhen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/maengel-kategorisierung-maengel-verfolgung












