Änderungen hinsichtlich der privaten Altersvorsorge
(openPR) In diesem Jahr wurden einige Veränderungen in der privaten Altersvorsorge vorgenommen. Dadurch wurden bestehende Regelungen flexibler und es kam zu Verbesserungen der Eigenheimrente (Wohn-Riester). Das Altersvermögen, das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaut ist, kann für den Aufbau selbst genutztem Wohneigentums genutzt werden. Zudem wurden förderunschädliche Entnahmemöglichkeiten erweitert. Für Umschuldung ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Herstellung privater Wohnimmobilien aufgenommen wurde, kann das Altersvorsorgevermögen eingebaut werden. Außerdem ist eine Entnahme ebenso für die Finanzierung eines Barriere reduzierenden Umbaus einer eigenen Wohnung möglich. Daher können selbst genutzte Wohnimmobilien altersgerecht umgebaut werden. Zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit können Aufwendungen besser steuerlich geltend gemacht werden. Bei einem privaten Riester-Vertrag werden Wechselkosten begrenzt und im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen wird die Möglichkeit zur Absicherung des Erwerbsminderungsrisiko erweitert. Bei Fragen stehen Ihnen gerne jederzeit die Steuerberater Dillenseger & Kollegen zur Verfügung:
http://www.dillenseger.de/
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Über das Unternehmen
Die Einzelsteuerberaterkanzlei des Kanzleigründers Jürgen Dillenseger befand sich seit April 1988 zunächst in der Obergasse 2 in Maintal – Bischofsheim. Nach dem Hinzuerwerb einer Steuerkanzlei in Frankfurt – Sachsenhausen zog die Kanzlei im Mai 1990 an den Schweizer Platz in Frankfurt am Main um. Im Mai 1997 bezog die Kanzlei dann eigene Räume in der Waldstraße 4 a in Maintal – Bischofsheim, wo sich heute neben der Einzelkanzlei auch die 2007 gegründete Dillenseger & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft befindet, in die 2011 Herr Steuerberater René Matter als Gesellschafter und Geschäftsführer eintrat.
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