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MPC MS Santa Fabiola und MS Santa Felicita vor der Insolvenz

Bild: MPC MS Santa Fabiola und MS Santa Felicita vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Am Amtsgericht Neumünster wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die MPC Schiffe MS Santa Fabiola und MS Santa Felicita eröffnet (Az.: 93 IN 5/14 und 93 IN 6/14). Das berichtet das fondstelegramm am 30. Januar.

Das Emissionshaus MPC Capital hatte die Containerschiffe zusammen mit der Offen-Reederei emittiert. Anleger in die Schiffsfonds haben schon seit längerer Zeit keinen Grund mehr zur Freude gehabt. Laut zweitmarkt.de wurden im Jahr 2007 zum letzten Mal Ausschüttungen gezahlt. Danach gerieten die beiden Frachter offensichtlich in den Sog der immer noch anhaltenden Schifffahrtkrise. Im Jahr 2011 hatten Investoren zusätzliche Liquidität aufgebracht.

Den Anlegern droht im Fall einer Insolvenz der Totalverlust ihres investierten Geldes. Daher empfiehlt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, die Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche zu überprüfen. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört eine entsprechende Risikoaufklärung der Anleger. Beteiligungen an Schiffsfonds wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage beworben ohne auf die Risiken hinzuweisen. Und die reichen bis zum Totalverlust“, erklärt Joachim Cäsar-Preller.

Anspruch auf Schadensersatz kann auch dann bestehen, wenn die Bank nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten hat, aufgeklärt hat. „Damit ist nicht nur das Agio gemeint. Die Bank muss auch ungefragt alle weiteren Rückvergütungen offenlegen“, so Cäsar-Preller. Verschweigt die Bank Provisionen, kann Anspruch auf Rückabwicklung bestehen. „Die Rechtsprechung des BGH ist da sehr deutlich. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen können demnach wesentlichen Einfluss auf die Kaufentscheidung nehmen. Bei Kenntnis der Provisionen wäre das Geschäft vielleicht erst gar nicht zu Stande gekommen“, erläutert Cäsar-Preller.

Da Verjährung drohen könnte, sollten Anleger nicht mehr lange warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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