(openPR) Nach Meldungen der Presse hat das Amtsgericht Itzehoe das Insolvenzverfahren eröffnet und den Hamburger Anwalt Dietmar Penzlin als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Für Anleger bedeutet dies höchstwahrscheinlich, dass die Firma Prokon im Insolvenzverfahren abgewickelt wird. Insolvenzverfahren aus der Vergangenheit zeigen, dass das Insolvenzverfahren zum einen mehrere Jahre dauern und möglicherweise nur eine äußerst geringe Insolvenzquote ausgezahlt wird. Das bedeutet konkret, es ist möglich dass Anleger von ihrem angelegten Geld nur noch einen Bruchteil zurückerhalten. Dies ist jedoch ungewiss, es gibt auch Pressestimmen, die prognostizieren, dass Anleger das angelegte Kapital und sogar eine geringe Verzinsung erhalten werden. Im Ergebnis muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.
Forderungen können momentan noch nicht angemeldet werden. Aus Erfahrungen in anderen Insolvenzverfahren ist zu vermuten, dass der Insolvenzverwalter alle Anleger anschreibt, wenn eine Anmeldung der Insolvenzforderung möglich ist. Anlegern wird empfohlen die Anmeldung über einen spezialisierten Fachanwalt vornehmen zu lassen.
Unsere Kanzlei vertritt bereits mehrere Prokon-Anleger. Wir prüfen momentan, ob das Geld der Anleger doch noch gerettet werden kann. In Betracht kommen Prospekthaftungsansprüche wegen Fehler der verwendeten Prospekte. Hier spielt es möglicherweise eine Rolle, dass das OLG Schleswig in einem Urteil vom 05.09.2012 (Az. 6 U 14/11) die Werbung der Firma Prokon in den Prospekten mit dem Hinweis einer "maximalen Sicherheit" als irreführend bezeichnet hat. Auch zur Prüfung dieser Ansprüche empfehlen wir den Anlegern sich an einen spezialisierten Fachanwalt zu wenden.




