(openPR) Prof. Dr. Volker Thieler, Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung und Vorsitzender der Stiftung für Erbrecht weist auf die enorme Steigerung der Erbschleicherfälle im Jahr 2013 hin. Auffällig seien viele Betreuer, die sich hemmungslos als Erben einsetzen lassen. obwohl sie sich um die Betreuten und nicht um Ihre eigene Vermögensmehrung kümmern sollten.
Aus München ist aktuell ein Fall bekannt geworden, der an Dreistigkeit nicht zu übertreffen ist. Die gerichtlich eingesetzte Betreuerin forderte eine plötzlich erblindete Frau auf sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Anschließend verlangte die Betreuerin von der geschiedenen Frau das Testament, in dem der Ehemann als Erbe eingesetzt war, zu ändern. Zuletzt überredete die Betreuerin die Frau dazu, dass diese die Betreuerin als Erbin im neuen Testament einsetzt.
Der Vorsitzende der Stiftung fordert vom Gesetzgeber das für Altenheimmitarbeiter existierende Erbverbot sofort auch auf alle von Gerichten eingesetzte Betreuer auszuweiten.










