(openPR) Wien, am 14. Juni 2003 - Die Antirassismus Konferenz 2003 wendet sich gegen gesellschaftlich systematische Diskriminierungen, insbesondere Rassismen und Sexismen, wiewohl sie erkennen musste, dass sie diese Strukturen auch selbst widerspiegelt und reproduziert.
Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hat den Entwurf zum neuen Asylgesetz als menschenrechtswidrig qualifiziert. Dennoch ist absehbar, dass der Entwurf demnächst im Nationalrat zur Abstimmung gebracht wird. Die TeilnehmerInnen der Antirassismus Konferenz 2003 fordern die MandatarInnen des österreichischen Nationalrates auf, alle parlamentarischen und menschenrechtskonformen außerparlamentarischen Mittel auszuschöpfen, um die Beschlussfassung zu verhindern. Der Beschluss eines offen menschenrechtswidrigen Gesetzes ist eine Bankrotterklärung des Parlamentarismus.
Wir fordern daher Abgeordnete der Regierungsparteien auf, der Abstimmung fernzubleiben und weisen darauf hin, dass eine menschenrechtswidrige Beschlussfassung eine grobe Pflichtverletzung für frei gewählte MandatarInnen darstellt.
Wir fordern daher Abgeordnete aller Parteien auf, im Falle der Beschlussfassung bis zur Aufhebung des Gesetzes aufgrund Verfassungswidrigkeit durch den Verfassungsgerichtshof den Sitzungen des Nationalrates fernzubleiben.




