(openPR) Die schwache Rechtssicherheit von Onlineshops im Internet beweist der Fall dreister Abzocke auf Kosten der geschützten Marke Stilpfau - schenkt Mann Frauen glücklich. Bekannt wurde die Täuschung erst vor wenigen Tagen, wird allerdings nachweislich bereits seit langem angewendet. Die urheberrechtlich geschützte Präsentation des Geschenke-Shops WAS SCHENKE ICH INER FRAU macht sich der Webentwickler Dennis Hartmann aus Hamburg auf der Seite „Gutscheincodesuche“ zunutze, um mit einer Weiterleitung zu Amazon Geld zu verdienen.
Er verwendet – erkennbar seit vielen Monaten - ohne Zustimmung der Inhaberin das Firmenlogo „Stilpfau - so schenkt Mann Frauen glücklich®“ und das Screenshot des Onlineshops WAS SCHENKE ICH EINER FRAU. Die Darstellung wirbt mit kostenlosen Gutscheinen. Kunden, die der Aufforderung zum Anklicken folgen, landen einfach bei Amazon. Der falsche Anreiz bringt Dennis Hartmann bei jedem Kauf eine Provision ein, nicht jedoch der Inhaberin der benutzten Marke.
http://was-schenke-ich-einer-frau.de
Weder bei Amazon noch bei anderen Gutscheinanbietern bietet der Onlineshop WAS SCHENKE ICH EINER FRAU kostenlose Gutscheine oder Shopartikel an. Das Verdienst, welches Dennis Hartmann durch die Klicks zu Amazon erlangt, ist irreführend erworben und schadet dem Image der urheberrechtlich geschützten Marke „ Stilpfau - so schenkt Mann Frauen glücklich®“. Ein optisch ansprechendes Unternehmenskonzept wird hier seit Monaten geklaut, um irreführende Kundenanreize im Internet zu bieten.
http://was-schenke-ich-einer-frau.de/geschenk-freundin.html
Eine schriftliche, mündliche oder stillschweigende Zustimmung der Inhaberin des Onlineshops WAS SCHENKE ICH EINER FRAU gab es niemals. Das Unternehmen mit der geschützten Marke hätte eine solche Zustimmung auch nicht gegeben. Die Linkweiterleitung zu Amazon täuscht gutgläubige Kunden über das angebliche Angebot des Onlineshops und der Marke. Strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung wurde sofort bei Bekanntwerden der Täuschung eingeleitet.











