(openPR) Der vom nordrheinwestfälischen Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) zum 1. Januar 2014 verfügte Erlass gegen das Töten männlicher Küken der Legehennen-Linien, der nach einer zwölfmonatigen Übergangsfrist ab 1. Januar 2015 wirksam wird, ist ein weiterer Schritt zu einem neuen Umgang mit landwirtschaftlichen Nutztieren. Er findet die ungeteilte Unterstützung seitens des Tierschutzfachverbands Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN). Tiere seien nicht nur „Produktionsmittel“, sondern Mitgeschöpfe. „Sie sind deshalb gemäß § 1 des Tierschutzgesetzes zu respektieren und dürfen nicht länger brutal auf dem Altar der Gewinnmaximierung geopfert werden“, so Eckard Wendt, Vorsitzender der AGfaN. Die Zeit sei reif für eine grundlegende Neuorientierung im Umgang mit den Nutztieren. Diese sei durch den ehemaligen niedersächsischen Agrarminister Gert Lindemann (CDU) mit dem „Tierschutzplan“ und dem jetzigen Landwirtschaftsminister, Christian Meyer (Grüne), mit dem Verbot des Schnabelkürzens bei Moschusenten ab 1. Januar 2014 eingeleitet worden.
Die Hähne der speziell auf hohe Legeleistung gezüchteten Legehennen-Hybridlinien eignen sich wegen ihrer geringen Gewichtszunahme und schlechten „Futterverwertung“ nicht zur Mast. Deshalb entledigten sich die Brütereien dieser „unerwünschten Nebenprodukte“ durch das „homogenisieren“ genannte, durch schnell rotierende Messer erfolgende „Zermusen“ der Küken. Aber auch Vergasung mit Kohlendioxid (CO2), einem stark reizenden und deshalb extreme Erstickungsängste auslösenden Gas, kommt zur Anwendung. Die vergasten Küken werden zur Fütterung von Greifvögeln und anderen Beutegreifern an Falkner und Zoos verkauft. Es sei aus Sicht der Tierschützer ebenfalls kein „vernünftiger Grund“ (§ 2 Tierschutzgesetz), wenn die Hähne im Rahmen der Ausbildung für das tierquälerische Schnabelkürzen Verwendung fänden, weil diese Amputationen nicht dem Tierwohl dienten, sondern allein dem Zweck, möglichst viele Tiere auf engem Raum zusammenzupferchen.
Wissenschaftler und Geflügelwirtschaft bemühen sich darum, die Geschlechtsbestimmung im Ei zur Praxistauglichkeit fortzuentwickeln. Es müsse jedoch bedacht werden, dass dies zurzeit erst etwa zur Hälfte der Brutdauer möglich sei. Das entspreche etwa der Abtreibung eines menschlichen Embryos zu Beginn des 5. Monats der Schwangerschaft, geben die Tierschützer zu bedenken. „Die Alternative des ‚Spermasexings‘, das bei Säugetieren im Rahmen der künstlichen Befruchtung möglich ist und bei Rindern in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt, scheidet bei Vögeln aus, da bei ihnen die weiblichen Tiere mit ihren W- und Z-Genen das Geschlecht festlegen, während die homozygoten Hähne nur eines von zwei Z-Genen vererben können.
Die Tierschützer hoffen, dass der Erlass vom Landes- und Bundesverwaltungsgericht bestätigt werden wird, wenn die Brütereien dagegen klagen werden. Sie befürchten aber, dass die Brütereien das Verbot umgehen werden, indem die Hähne in andere Bundesländer gekarrt werden, wie aus Kreisen der Geflügelwirtschaft hinter vorgehaltener Hand zu hören ist. „Deshalb ist es wichtig, dass andere Bundesländer dem Beispiel Nordrhein-Westfalens zeitnah folgen und dadurch den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, damit sie ein bundesweit geltendes Verbot der Tötung männlicher Eintagsküken verfügt“, fordert Wendt.










