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Beginn, Ende und Dauer einer Abschreibung

30.12.201317:14 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beginn, Ende und Dauer einer Abschreibung
Anwalt Hamburg
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(openPR) Wann beginnt die Abschreibung?

Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern beginnt grundsätzlich mit der Betriebsbereitschaft. Demnach startet die AfA nicht erst zu Beginn der realen Nutzung eines Gegenstandes im Unternehmen. Wird ein Gegenstand in einem Unternehmen angeschafft, beginnt die Abschreibung überwiegend mit dem Kauftag oder dem Liefertag. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter abgeschrieben, beginnt der Zeitraum der AfA grundsätzlich mit dem Tag der Übergabe. Ein weiterer Richtwert ist der Tag der Abnahme. Dies ist überwiegend der Fall, wenn Gebäude durch ein Unternehmen übernommen werden. Die Abschreibung erfolgt bei diesen Gütern grundsätzlich monatsgenau, also pro rata temporis.

Wann endet eine Abschreibung?

Die AfA endet grundsätzlich mit dem voraussichtlichen Ende der Nutzungsdauer. Möchte ein Unternehmen ein Wirtschaftsgut über den Zeitraum von fünf Jahren nutzen, endet nach dieser Zeit auch die Abschreibung. Pro Jahr werden dann 20 Prozent des Wertes abgeschrieben. Grundsätzlich müssen Abschreibungen eines Wirtschaftsgutes so lange vorgenommen werden, bis diese aus dem Unternehmen ausscheiden. Dies ist sowohl durch einen Verlust als auch durch Verschrottung oder Verkauf möglich. Durch die planmäßige Abschreibung wird erreicht, dass das Anlagegut eines Betriebes im letzten Nutzungsjahr in der Bilanz einen Buchwert von 0 Euro hat.

Sollte ein Unternehmen trotz der vollständigen Abschreibung eines Wirtschaftsgutes dies auch weiterhin nutzen, kann in den Büchern ein Erinnerungswert von 1 Euro vermerkt werden. Dies wird durch das deutsche Steuerrecht jedoch nicht vorgeschrieben. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass dies nur dann nicht nötig ist, wenn das Wirtschaftsgut im Anlageverzeichnis des Unternehmens zu finden ist. Eine Berechnung eines möglichen Verkaufswertes eines Wirtschaftsgutes nach der vollständigen Abschreibung ist überwiegend nur für das interne Rechnungswesen relevant und kann der Veranschaulichung der Möglichkeiten dienen.

Weitere Informationen zu Themen mehrerer Rechtsgebieten erhält man auch auf der Website www.scharf-und-wolter.de (http://scharf-und-wolter.de/) - Website der Rechtsanwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg - Ihr Anwalt Hamburg (http://scharf-und-wolter.de/) .

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