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Online-Schlichtung hilft bei Problemen mit dem Reiseveranstalter

19.12.201308:14 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Bei Problemen mit dem Reiseveranstalter - z.B. wegen Reise- Mängeln oder der Verweigerung einer Kostenerstattung - wissen viele Betroffene oft nicht weiter.

Die meisten Beschwerden von Reiseteilnehmern drehen sich dabei um übermäßigen Lärm, schlechte Verpflegung, unzureichende Hygiene oder unrichtige Prospekt-Angaben und betreffen die besuchten Hotels oder aber den Reise- bzw. Urlaubsveranstalter.

Wie Betroffene bei der Feststellung von Mängeln vorgehen sollten, erläutert der Mediator Björn R. Heinze, Geschäftsführer des Berliner Schlichtungsbüros Heinze von Hippel und Anbieter des Schlichtungsdienstes Online-Schlichtung.de:

„Verbraucher sollten - wenn sie einen Mangel feststellen - diesen möglichst umgehend und zusätzlich schriftlich dem Reiseveranstalter bzw. Vertragspartner anzeigen. Zudem sollten z.B. Beweisfotos angefertigt werden, um späteren Streitereien vorzubeugen."

Online-Schlichtung kann betroffenen Verbrauchern helfen

Wenn der Reiseverstalter später die Erstattung verweigert, obwohl dieser die Mängel nicht umgehend behoben oder gleichwertige Alternativen angeboten hat, können Betroffene unter www.online-schlichtung.de Hilfe erhalten.
„In einem ersten Schritt kontaktieren wir den Reiseveranstalter und fordern ihn auf, eine Erstattung vorzunehmen oder eine Begründung für die Verweigerung vorzulegen”, sagt der Mediator Heinze.

„Wenn dies nicht ausreicht, um eine Entschädigungsleistung an den Kunden zu erreichen, führen wir in einem zweiten Schritt online eine Schlichtung bzw. Mediation durch. Dabei übernimmt der zuständige Schlichter/Mediator eine Mittlerposition, wodurch erreicht wird, dass die Konfliktparteien nicht mehr direkt miteinander kommunizieren müssen“, so Mediator Heinze.

Das Verfahren bleibt kostenlos, wenn Online-Schlichtung.de keine Erstattung bzw. Entschädigung erreicht.

Für Verbraucher stellt der Anbieter eine weitere Option dar, Streitfälle und Konflikte außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.

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