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Ohne diese 3 Versicherungen hilft die beste Rente nichts

(openPR) Versicherungen sollen die größten Risiken des Lebens kalkulierbar machen. Doch: „Gerade bei gesundheitlichen Gefahren zieht sich Vater Staat immer mehr zurück“, beklagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Spätestens seit den Reformen 2005 sollte jedem klar sein, dass Rente lediglich eine Grundversorgung darstellt und für die Pflege die ganze Familie herhält. Sie weiß, welche Versicherungen auf keinen Fall in der persönlichen Vorsorgeplanung fehlen dürfen.

Nach der Krankenversicherung, die für viele die gesetzliche Grundversorgung darstellt und mit der jeder automatisch abgesichert ist, sollten folgende Versicherungen nicht fehlen:

Privathaftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – so sagen es der Gesetzgeber und die Moral. Teuer wird das bei Körperverletzungen, etwa wenn ein Unfall passiert, und davor ist niemand gefeit.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: „Etwa jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig“, sagt Winkler. Das Szenario der staatlichen Fürsorge führe regelmäßig zum finanziellen Desaster und damit zum sozial Steilfall. Denn Grundlage für die Versicherung ist die eigene Gesundheitslage. Vorerkrankungen werden automatisch ausgeschlossen. Und jemand, der 50 Jahre oder älter ist, hat kaum noch Chancen, in die Versichertengemeinschaft aufgenommen zu werden. Zu groß ist das Risiko. Wer früh genug abschließt, hat also die beste Absicherung.

Pflegeversicherung: „Die Kosten der Pflegeheime sind etwa dreimal so hoch wie die Pflegeversicherung zahlt“, weiß Winkler. Außerdem gelte: Wer so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden wolle, brauche finanziellen Spielraum. Sonst gebe es keine Alternative zum Heim. „Der Arzt wird einweisen, wenn er merkt, dass die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind. Sparen ist dann nicht mehr möglich“, so Winkler weiter. Kinder werden zur Zahlung herangezogen, Streit und Überforderung sind vorprogrammiert.

Was viele nicht wissen: Die Witwenrente wird gekürzt, wenn die Einnahmen der Witwe mehr als 742 Euro betragen. Tritt der Pflegefall ein, erhöht sich die „Pflegelücke“ um diese Kürzung. Das fehlende Kinder holt sich der Staat schließlich von den Kindern.

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