(openPR) Bis Ende 2018 werden rund 3,46 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Ende 2016 waren es noch rund 500.000 Menschen weniger, so der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GDV)
Aktuell gehen die Babyboomer in den Ruhestand und ab 2035 rechnet die Bundesregierung damit, dass die Zahl der Pflegebedürftigen noch einmal exorbitant ansteigt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung im kommenden Jahr voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte steigen werden.
Diese drei Fakten machen eines deutlich: der Pflege-Engpass rückt immer näher. Denn eine moderate Erhöhung des Beitrags wird die zusätzlichen Kosten wohl genau so wenig abdecken können, wie die weiteren diskutierten Maßnahmen zur Entlastung der Pflegeversicherung. So könnten medizinische Pflegebehandlungen durch die Krankenkasse bezahlt werden, der Bund könnte Zuschüsse für Investitionen und die Ausbildung von Pflegekräften geben und eine zielgerichtete Zuwanderungspolitik könnte durch Beitragszahler aus dem Ausland die Kassen zusätzlich entlasten.
Doch so sinnvoll alle diese Maßnahmen sicherlich sind, sie werden das Grundproblem der Pflegeversicherung nicht beheben können: die unverhältnismäßig starke Belastung der Haushalte mit mittlerem Einkommen. Denn wollen sie eine adäquate Pflege erhalten, müssen sie – oder ihre Kinder im Rahmen des Elternunterhalts – hohe Zuzahlungen leisten, die in anderen Fällen vom Sozialamt übernommen werden.
Daher sollten nicht nur Fakten gesammelt und Beitragserhöhungen angekündigt werden. Eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung ist notwendig. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Kürzung der Witwen/r-Rente sozial, gerecht und zeitgemäß ist. Könnte sie nicht zumindest im Pflegefall wegfallen? Denn aktuell kürzt der Staat die Rente und im gleichen Maß steigt der Elternunterhalt den die Angehörigen zahlen müssen.
Mit solchen Maßnahmen könnte die Zukunft auch für die Mittelschicht gerechter gestaltet werden. Und das ist auch bitter notwendig. Denn noch passiert es, dass selbst Ehepaare aus Kostengründen in unterschiedlichen Pflegeheime verlegt werden, wenn das Sozialamt in Vorleistung gehen muss.











