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Castor Kapital: MS Novitas-H steht offenbar vor der Insolvenz

Bild: Castor Kapital: MS Novitas-H steht offenbar vor der Insolvenz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Amtsgericht Bremen hat das Vermögen des Containerschiffs MS Novitas-H unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt, berichtet das fondstelegramm am 6. Dezember (Az.: 515 IN 9/13).

Das Containerschiff wurde 1995 gebaut und im Jahr 2003 in das 34. Beteiligungsangebot des Hamburger Emissionshauses Castor Kapital eingebracht. Anleger zeichneten ihre Anteile überwiegend in den Jahren 2003 und 2004.



Auch das Emissionshaus Castor Kapital bleibt von der anhaltenden Krise der Schifffahrt augenscheinlich nicht verschont. Sollte das Containerschiff MS Novitas-H in die Insolvenz gehen, droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes. Daher sollten sie ihre Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, rechtlich überprüfen lassen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann den betroffenen Anlegern durchaus Hoffnung machen, dass noch etwas von ihrem Geld zu retten ist: „Unsere Erfahrung zeigt, dass es gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds-Anteilen immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen ist. So eine Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Falschberatung liegt beispielsweise dann vor, wenn der Anleger betont hat, dass er sein Geld in eine sichere Altersvorsorge investieren wollte und ihm die Beteiligung an einem Schiffsfonds empfohlen wurde. „Es gilt der Grundsatz, dass die Anlage auch zum Anleger passen muss. Da es sich bei Anteilen an Schiffsfonds um unternehmerische Beteiligungen handelt sind sie naturgemäß einem großen Risiko – bis hin zum Totalverlust – ausgesetzt. Insofern sind Schiffsfonds wohl nur in den seltensten Fällen als sichere Altersvorsorge geeignet“, erklärt Cäsar-Preller. Daher muss der Anleger auch über alle Risiken, die im Zusammenhang mit seiner Investition stehen, aufgeklärt werden.

Ebenso müssen sie über Kick-Backs, Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, informiert werden. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese Kick-Back-Zahlungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie möglicherweise auf einen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden hinweisen können. Bei Kenntnis dieser Provisionen hätte der Kunde eventuell seine Kaufentscheidung noch einmal überdacht.

Sowohl die mangelhafte Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs können den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden. Anleger, die in das Containerschiff MS Novitas-H investiert haben, sollten sich allerdings beeilen, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, da bereits Verjährung drohen könnte.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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