(openPR) Ein Mandant unserer Kanzlei hat eine Beteiligung an dem Bayern Fonds Australien 3 - Pacific Growth erworben. In dem Beratungsgespräch wurde unserem Mandanten diese Investition als Immobilienfonds empfohlen. Nach der Rechtsprechung besteht bei Immobilenfonds in der Regel kein Totalausfallrisiko. Hier liegt jedoch eine Ausnahme vor, bei der ein eindeutiges Totalverlustrisiko besteht und der Anleger darüber auch aufgeklärt werden muss. Ausweislich des Emissionsprospektes investiert die Fondsgesellschaft nämlich nicht direkt in Immobilien, sondern investiert über Genussrechte in Indexzertifikate. Ziel der Investitionen ist wie der Name schon sagt Australien. Es handelt sich hierbei um eine Beteiligung an einem Unternehmen mit den entsprechenden Risiken. Anleger können sich jedoch möglicherweise im Wege des Schadensersatzes von dieser Beteiligung lösen und den Kaufpreis zurückerhalten. Dies kann erfolgreich sein, wenn beispielsweise über das Totalverlustrisiko nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Ein weiterer sehr erfolgreicher Ansatzpunkt ist, wenn die Beteiligung von einer Bank empfohlen wurde, dass eine Bank auch über erhaltene Vertriebsprovisionen aufklären muss. Unterlässt dies die Bank, ist auch aufgrund dessen ein Schadensersatz möglich.
Anlegern wird geraten, sich im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht zu wenden. Ein solcher Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Berater, Vermittler oder die Bank abschätzen.




