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BZfSF Die europäischen Strukturfonds

(openPR) Die Strukturfonds der EU fördern den Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen. Sie sind nach der Agrarhilfe für die europäische Landwirtschaft der zweithöchste Haushaltsposten der EU und unterteilen sich in fünf Einzelfonds: Regionalfonds (EFRE inkl. Interreg IV), Sozialfonds (ESF), Landwirtschaftsfonds (ELER inkl. Leader), Fischereifonds (EFF) und Kohäsionsfonds.



Je nach Bedürftigkeit der Region unterscheidet man zwischen den drei Zielen der Regionalpolitik "Konvergenz", "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und "Europäische territoriale Zusammenarbeit". Nur in den wirtschaftlich weniger entwickelten Konvergenzregionen ist die direkte Unterstützung von Investitionen von Unternehmen vorgesehen. Hier beträgt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75% des europäischen Durchschnitts.

Besondere Förderschwerpunkte sind Forschung und technologische Entwicklung, Innovation und Unternehmergeist, Informations- und Kommunikationstechnologien, Umwelt und Risikoprävention, Effiziente Energienutzung, Tourismus, Kultur, Transport, Energie, Bildung und Gesundheit.

Jeder Mitgliedstaat legt einen Nationalen Strategischen Rahmenplan (NSRP) vor, der mit den Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmt. Der NSRP ist gleichzeitig Grundlage für die Ausarbeitung der Operationellen Programme der Länder und des Bundes und enthält die deutsche Strategie für die laufende Förderperiode.

Angesichts der Größe des Landes und der Vielfalt der Regionen ist Deutschland mit regional unterschiedlichen Problemen konfrontiert: Neben den westdeutschen Ländern mit langjähriger Zugehörigkeit zur EU und Erfahrung mit dem strukturellen Wandel haben die ostdeutschen Bundesländer eine Transformation ihrer Wirtschaft aus der zentral verwalteten Planwirtschaft durchlaufen. Auch sind die Bundesländer hinsichtlich Größe und Siedlungsstruktur, Bevölkerungszahl und Wirtschaftsstruktur unterschiedlich. Dem tragen die Operationellen Programme Rechnung, mit denen die Länder und der Bund die im NSRP dargelegte Strategie umsetzen. Die Erarbeitung des NSRP und der Operationellen Programme der Länder erfolgt in enger Partnerschaft zwischen Bund und Ländern sowie den zuständigen regionalen, lokalen, städtischen und anderen Behörden, den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie sonstigen Stellen, die in diesem Rahmen relevant sind.

Aufgrund ihres erheblichen Entwicklungsrückstandes zum EU-Gemeinschaftsdurchschnitt fallen die fünf neuen Bundesländer auch in der Förderperiode 2007-2013 unter das Konvergenzziel. Die Förderung mit den EU-Strukturfonds soll hier die wirtschaftliche Konvergenz der Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75% des Durchschnittes der EU-25 beschleunigen und zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beitragen. Zu den Konvergenzregionen gehören die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sowie die Regierungsbezirke Dessau, Magdeburg, Dresden, Chemnitz und Brandenburg Nordost. Die Regierungsbezirke Leipzig, Halle und die Region Brandenburg Südwest werden künftig als Phasing-out-Regionen innerhalb des Konvergenzzieles gefördert. Gleiches gilt für die Region Lüneburg in Niedersachsen, deren BIP pro Einwohner in Kaufkraftparitäten (KKS) gemessen am durchschnittlichen BIP pro Kopf der EU-15 als einzige westdeutsche Region unterhalb der Abgrenzungskriterien geblieben ist.

Wie werden Strukturfondsmittel beantragt?

Regionale Projektförderung wird regional beantragt.

Obwohl bei den Strukturfonds europäische Mittel verwendet werden, können Förderanträge bei regionalen Stellen gestellt werden. Die Regionen - in Deutschland sind das die Bundesländer - stimmen mit der EU-Kommission Förderprogramme ab, die dann regional eigenverantwortlich verwaltet werden.

Wer kann Strukturfondsmittel beantragen?

Die Förderprogramme des EFRE können von Unternehmen genutzt werden. In einigen Regionen sind z.B. ESF-Mittel nur von bestimmten Antragsstellern zu beantragen, wie z.B. Bildungsträgern. Es sollte deshalb vor einer Antragstellung immer zuerst Kontakt mit der zuständigen Antragsstelle aufgenommen werden. In Deutschland finden sich entsprechende Informationen auf den Internetseiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien der Bundesländer.

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