APS ASTRA: Bundeskartellamt ermittelt in Sachen Blue / Dolphin-Projekten
(openPR) Betzdorf/Luxemburg, 7. Februar 2006 – Das Bundeskartellamt äußert den Anfangsverdacht, dass das Aufstellen bestimmter Set-Top-Box-Spezifikationen für die Plattformen mit dem Codenamen „Blue“ und „Dolphin“ seitens Astra den Tatbestand des Missbrauches einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verwirklicht.
Mit diesen technischen Plattformen will Astra die verschlüsselte Verbreitung von digitalen Fernsehprogrammen über Satellit regeln.
Im Zuge der jetzt begonnenen Ermittlungen hat das Bundeskartellamt verschiedene Marktteilnehmer aufgefordert, kurzfristig Unterlagen zu den fraglichen Aktivitäten zu übersenden und damit offen zu legen.
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