openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Tell-a-friend“ – oder lieber doch nicht

18.11.201317:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Tell-a-friend“ – oder lieber doch nicht

(openPR) Automatische Empfehlungsmail ist verbotene Werbung

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist das nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.



So entschied der BGH in einem Urteil vom 12.09.2013 und erklärte damit die beliebten „Tell-a-friend“-Funktionen vieler Internetanbieter oder Webseitenbetreiber für unzulässig und abmahnfähig.

Was war passiert? Auf der Internetseite der Beklagten befindet sich eine Weiterempfehlungsfunktion. Gibt ein Nutzer seine E-Mail-Adresse und die einer anderen Person ein, sendet die Internetseite automatisch eine E-Mail an diese andere Person, die außer einem Hinweis auf die Website der Beklagten keinen Inhalt enthält. Die Beklagte erscheint als Absenderin der E-Mail. Nachdem der klagende Rechtsanwalt sich beschwert hatte, versprach die Beklagte, seine E-Mail-Adresse zu sperren. Der Kläger erhielt aber weitere E-Mails und verlangte deshalb Unterlassung. Mit Erfolg.

Das Versenden unerbetener Werbemails sei eine nicht unerhebliche Belästigung mit Werbung. Letzteres sei jede Äußerung bei der Ausübung von Handel, Gewerbe, Handwerk oder freiem Beruf mit dem Ziel der Absatzförderung. Dass der Versand der Empfehlungsmail auf dem Willen eines Dritten beruhte, sei irrelevant. Entscheidend sei der Zweck der Empfehlungsfunktion, andere Personen auf die Leistung der Beklagten aufmerksam zu machen.

Die Beklagte haftet dabei als Täterin. Denn der E-Mailversand beruht auf der von ihr aktiv bereitgestellten Weiterempfehlungsfunktion.

(BGH, Urteil vom 12.9.2013 – I ZR 208/12)

Unsere Meinung

Es ist nicht ganz klar, ob der Hauptgrund für die Verurteilung darin lag, dass das beklagte Unternehmen selbst als Absenderin der Werbemails erschien. In dem Urteil weist der BGH immerhin deutlich auf diesen Umstand hin. Wenn also der die Mail letztlich auslösende Nutzer Absender wäre, könnte die Funktion eventuell zulässig sein.

Das bleibt aber Spekulation, da der BGH leider keine genauen Äußerungen dazu macht. Der sicherste Weg muss also lauten, solche Funktionalitäten gar nicht mehr anzubieten, um Abmahnungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 761541
 758

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Tell-a-friend“ – oder lieber doch nicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Rechtliche Anforderungen des Social Media MarketingBild: Rechtliche Anforderungen des Social Media Marketing
Rechtliche Anforderungen des Social Media Marketing
Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. sind aus der heutigen Medienlandschaften kaum noch wegzudenken. So verwundert es nicht, dass diese Plattformen auch von Unternehmen genutzt werden, um Marketing zu betreiben. Doch wann bewegen sich diese Unternehmen mit dem so genannten Social Media Marketing im rechtlich zulässigen Bereich? Die Rechtsanwälte von www.jurawerk.de haben sich die wichtigsten Funktionen für Websites genauer angeschaut. Oft genutzte Funktion im Social Media Marketing ist die Verlinkung mit Hilfe des „Like“-Button („…
Bild: Michel Montecrossa’s New-Topical CD & DVD ‘Talking Nelson Mandela’ ist dem langen Weg zur Freiheit gewidmetBild: Michel Montecrossa’s New-Topical CD & DVD ‘Talking Nelson Mandela’ ist dem langen Weg zur Freiheit gewidmet
Michel Montecrossa’s New-Topical CD & DVD ‘Talking Nelson Mandela’ ist dem langen Weg zur Freiheit gewidmet
Mira Sound Germany veröffentlicht als Audio-CD und DVD Michel Montecrossa’s New-Topical-Song ‘Talking Nelson Mandela‘, ein Song zur Erinnerung an Nelson Mandela, seine ethische Größe sowie seine bedeutenden humanitären und politischen Errungenschaften, die er für den Aufbau der südafrikanischen Nation beigetragen hat. Das Video ‘Talking Nelson Mandela’ ist auf der Michel Montecrossa Homepage verfügbar und die Single steht bei Bandcamp sowie im Mirapuri-Shop zum Download bereit. Michel Montecrossa sagt: “Ich schrieb den New-Topical-Song ‘Talk…
Bild: Neue Softwarelösung für Ersatzteilsuche - Auto-Freaks mögen es modernBild: Neue Softwarelösung für Ersatzteilsuche - Auto-Freaks mögen es modern
Neue Softwarelösung für Ersatzteilsuche - Auto-Freaks mögen es modern
… der Internetnutzer angepasst und sehr schnell erfolgen. Dabei sind Elemente des viel besprochenen Web2.0 im Gespräch. Tagwolke und Tell-A-Friend-Funktion sind die nächsten Ansätze. Weitere Informationen unter: www.r-a-r.de und direkt bei Kirsten Riedel. Ansprechpartner für die Presse: annaberger-internet Ines Döhling Lindenstraße 3 09456 Annaberg-Buchholz Redakteur: René …
Zünftig bayerisch zur Wiesn mit der Bavarian iFlirt Cam von RockAByte
Zünftig bayerisch zur Wiesn mit der Bavarian iFlirt Cam von RockAByte
… direkt aus der Applikation erstellen oder aus dem Fotoalbum verwenden • Bayerische Grüße per E-Mail versenden oder im Fotoalbum speichern • Komfortable Weiterempfehlung der Applikation per Tell-a-Friend Funktion • Erhältlich auf Deutsch, Englisch und Italienisch Bavarian iFlirt Cam ist ab dem 18. September 2009 für 0,79 Euro im App Store erhältlich.
Party-Hopping jetzt mit iPhone und iPod touch – Die Nachtagenten werden mobil
Party-Hopping jetzt mit iPhone und iPod touch – Die Nachtagenten werden mobil
… den Nachtagenten eingepflegten Events können die Favoriten der Nacht in einer speziellen Liste für die nächste Partynacht hinterlegt und über die Funktion „Tell-a-Friend“ an Freunde und Bekannte verschickt werden. Die Events sind individuell nach Veranstaltungstyp oder Musikrichtung filterbar. „Mit diesem neuen Service bieten wir einen mobilen Wegweiser …
Bild: TrafficXplode 2.0 - Neue Generation des viralen Onlinemarketings für mehr BesucherBild: TrafficXplode 2.0 - Neue Generation des viralen Onlinemarketings für mehr Besucher
TrafficXplode 2.0 - Neue Generation des viralen Onlinemarketings für mehr Besucher
TrafficXplode 2.0 selbst ist ein webbasiertes Tell-a-friend System. Auch wenn einige "Add-ons" hinzugefügt wurden ist die Hauptfunktion von TrafficXplode 2.0 immer noch die Generierung von noch mehr Besucher auf Webseiten. TrafficXplode 2.0 nutzt dafür den Vorteil der grossen Kontaktelisten der einzelnen Besucher. Das ist warum Webseitenbesucher bei …
Bild: Empfehlungsmarketing im Geschäftskundengeschäft: Tell-a-friend doch erlaubt?Bild: Empfehlungsmarketing im Geschäftskundengeschäft: Tell-a-friend doch erlaubt?
Empfehlungsmarketing im Geschäftskundengeschäft: Tell-a-friend doch erlaubt?
… im Internet lauern jedoch oft rechtliche Hindernisse. mellowmessage hatte bereits im Februar über einen BGH-Beschluss berichtet, welcher die sogenannte Tell-a-friend-Funktion wettbewerbsrechtlich als rechtswidrig eingestuft hatte. Zum Verständnis: Über die Tell-a-friend-Funktion auf Websiten können Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens weiterempfohlen …
Bild: mcweb.de etabliert sich als Preisbrecher im Bereich der Homepage-EntwicklungBild: mcweb.de etabliert sich als Preisbrecher im Bereich der Homepage-Entwicklung
mcweb.de etabliert sich als Preisbrecher im Bereich der Homepage-Entwicklung
… in der Standardversion sind alle Module enthalten, die für eine moderne Homepage benötigt werden. Vom Gästebuch über ein komplettes Newslettersystem bis hin zum "Tell-a-Friend-Service" und vielen weiteren Modulen ist alles sofort nach der Installation einsatzbereit. Auch die Pflege der eigenen Homepage erweist sich als denkbar einfach. Bereits geringe …
Bild: Tell-a-friend-Funktion laut BGH Urteil unzulässigBild: Tell-a-friend-Funktion laut BGH Urteil unzulässig
Tell-a-friend-Funktion laut BGH Urteil unzulässig
Das Empfehlungswerkzeug Tell-a-friend kommt vor allem im Onlinehandel im Privatkundengeschäft zum Einsatz, wird aber auch häufig von B2B-Unternehmen im Dienstleistungs- und Industriesektor genutzt. Doch die Verwendung dieser Funktion kann ab jetzt teuer werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt die Tell-a-friend-Mail als unzulässige Belästigung …
Bild: Tell-a-friend: BGH schiebt Empfehlungs-E-Mails den Riegel vorBild: Tell-a-friend: BGH schiebt Empfehlungs-E-Mails den Riegel vor
Tell-a-friend: BGH schiebt Empfehlungs-E-Mails den Riegel vor
… enorme Abmahngefahr darstellt. Es heißt also schnell zu reagieren um nicht mit unnötigen Kosten konfrontiert zu sein. Empfehlungsmails als Werbung Streitgegenständlich waren sog. „Tell-a-friend“-Funktionen, welche von Unternehmen als günstige und unkomplizierte Werbung genutzt werden. Wer auf der Webseite des Unternehmens ist und an dem Angebot gefallen …
Sie lesen gerade: „Tell-a-friend“ – oder lieber doch nicht