openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Kein Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern“

Bild: „Kein Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern“

(openPR) Bundeskanzlerin äußerst sich erstmals zu mietrechtlichen und wohnungspolitischen Fragen

(dmb) „Das aktuelle Mietrecht trägt den unterschiedlichen Interessen Rechnung. Es hat zu einem besseren Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern beigetragen. Ich sehe daher keinen Grund, an dem geltenden Mietrecht etwas zu ändern“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel in einen Interview für die morgen erscheinenden Februar-Ausgabe der MieterZeitung des Deutschen Mieterbundes (DMB).



„Damit bekennt sich Bundeskanzlerin Angela Merkel eindeutig zu dem geltenden sozialen Mietrecht. Gleichzeitig erteilt sie den Überlegungen und Forderungen aus der Wahlkampfzeit von FDP und Teilen der CDU nach „genereller Überprüfung“ oder „Liberalisierung“ eine klare Absage“, freute sich Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips über die klare Aussage der Kanzlerin zum sozialen Mietrecht, zu Kündigungsschutz und Mietpreisrecht.

Auf die Frage nach der Beteiligung des Bundes an den Wohnkosten für ALG II-Empfänger antwortete Angela Merkel: „Die zweckgebundene Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft für Bezieher des Arbeitslosengeldes II ist gesetzlich gesichert“.

„Um den Anstieg der Energiekosten zu begrenzen, brauchen wir einen funktionierenden Wettbewerb“, erklärte Angela Merkel. Sie kündigte an, die Bundesregierung werde dafür die Rahmenbedingungen schaffen. Außerdem seien für das CO2-Gebäudesanierungs-programm in den nächsten vier Jahren die zur Verfügung stehenden Mittel von jährlich 360 Millionen Euro auf jeweils eine Milliarde Euro aufgestockt worden. Damit sollen Energiemaßnahmen in Wohnungen gefördert werden, vom Fenstereinbau bis hin zu neuen Heizungsanlagen. „Auch Mieter können künftig für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten jährlich bis zu 600 Euro von der Steuer abziehen“, kündigte die Bundeskanzlerin an.

Keine konkreten Zahlen nannte Angela Merkel in Bezug auf die Stadtentwicklung. Angesprochen auf die Finanzierung der Programme „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost und West“ und die „Städtebauförderung“, sagte sie, in der mittelfristigen Finanzplanung seien bis 2009 Mittel für die Stadtentwicklung vorgesehen. Über die endgültige Höhe der Beträge entscheide aber das Parlament im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen.

Offensichtlich keinen Handlungsbedarf sieht die Bundeskanzlerin bei Wohnungsverkäufen, insbesondere der öffentlichen Hand an ausländische Investoren. Auch die Einführung von so genannten REITs hält sie für wenig problematisch. „Unser soziales Mietrecht gewährleistet dabei, dass die Rechte der Mieterinnen und Mieter wirkungsvoll geschützt sind.“ Beim Thema REITs komme hinzu, dass die Gesellschaften von ihrer Unternehmensphilosophie her an einem zufriedenen Mieterbestand interessiert sein müssen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 75461
 208

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Kein Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutscher Mieterbund

Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(dmb) „Richtig, konsequent und so auch zu erwarten“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: „Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ...“ Die Richter bestätigten, dass Mietvertragsklauseln, d…
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
(dmb) „Wir sind enttäuscht, dass die CSU plötzlich Reformbedarf im Mietrecht sieht und das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen in Frage stellt. Damit gibt die CSU erstmals FDP-Forderungen nach Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter nach und droht vor dem liberalen Koalitionspartner einzuknicken“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, eine Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt …

Das könnte Sie auch interessieren:

Finger weg vom Mietrecht
Finger weg vom Mietrecht
Mieterbund-Appell an Bundesrat Am Freitag wird der Bundesrat (Drs. 513/1/06) den „Entwurf eines Gesetzes zur Liberalisierung des Wohnraummietrechts“ beraten und entscheiden, ob der baden-württembergische Gesetzesantrag beim Deutschen Bundestag eingebracht wird oder nicht. „Finger weg vom Mietrecht. Lehnen Sie die liberalen Wunschvorstellungen zur Änderung …
Bild: Eigentum ist mehr als Besitz - es ist Verantwortung und Sicherheit
Eigentum ist mehr als Besitz - es ist Verantwortung und Sicherheit
… individuell auf die Bedürfnisse der Eigentümer zugeschnitten. Zu den wichtigsten Leistungen gehören: Rechtsberatung: Kompetente Unterstützung bei Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Grundsteuer und allen weiteren immobilienrelevanten Rechtsfragen. Mitglieder profitieren von regelmäßigen Informationsveranstaltungen und persönlicher …
Das neue Mietrecht mit WEKA MEDIA
Das neue Mietrecht mit WEKA MEDIA
Kissing, 14. Mai 2013 – Am 1. Mai 2013 ist die Mietrechtsreform in Gestalt des Mietrechtsänderungsgesetzes in Kraft getreten. Das Gesetz soll das Wohnraum-Mietrecht modernisieren und stärkt erstmalig seit 1962 die Rechte des Vermieters. So schafft die Mietrechtsreform 2013 Anreize zur energetischen Wohnungssanierung, regelt erstmals das sogenannte Wärme-Contracting, …
Bild: Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es an
Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es an
Gewerbliches Mietrecht - Auf die Vertragsgestaltung kommt es an Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Mietrecht für privaten Wohnraum. Umso größere Bedeutung fällt der Gestaltung des Mietvertrags über Gewerberaum zu. Das gewerbliche Mietrecht stellt kein eigenständiges Rechtsgebiet dar. Wie das Wohnraummietrecht ist …
Geltendes Mietrecht modern und gerecht - Abschaffung, Liberalisierung oder Änderungen überflüssig und falsch
Geltendes Mietrecht modern und gerecht - Abschaffung, Liberalisierung oder Änderungen überflüssig und falsch
(dmb) „Das geltende Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) garantiert einen gerechten Ausgleich zwischen Mieter- und Vermieterinteressen. Es ist modern und für Zukunftsfragen rund um energetische Modernisierungen des Gebäudebestandes bestens geeignet. Aktuelle Forderungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel, von FDP, Teilen der CDU, den Vermieterverbänden …
Bild: Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten und die Wohnung betreten?
Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten und die Wohnung betreten?
… kommt nach Hause und trifft seinen Vermieter unerwartet in der Wohnung an. Darf der Vermieter einen Schlüssel zurückbehalten und die Wohnung betreten ? ------------------------------Mietrecht: Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel zurückbehalten? NEIN, darf er nicht. Auch wenn dies bei Vermietern noch immer eine weit verbreitete Meinung ist. Der …
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
Mietrecht: LG Berlin bei zwischenzeitlichem Wegfall des Eigenbedarfs
… Kündigung ebenfalls unwirksam. Weiterhin muss der Vermieter auch auf die gesetzliche Kündigungsfrist achten. Hierbei ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Mietrecht der sich auf Eigenbedarfskündigungen spezialisiert hat zu empfehlen. Im Falle einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Vermieter nicht nur bestimmte Kündigungsfristen einhalten, …
Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb
Mieterbund-Direktor Dr. Franz-Georg Rips: - Baden-Württembergs Pläne zum Mietrecht für den Papierkorb - Ministerpräsident Oettinger gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (dmb) Als „ungenießbare Mixtur von mietpolitischen Uraltforderungen und liberalen Wunschvorstellungen“ bezeichnete Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Pläne …
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
(dmb) „Wir sind enttäuscht, dass die CSU plötzlich Reformbedarf im Mietrecht sieht und das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen in Frage stellt. Damit gibt die CSU erstmals FDP-Forderungen nach Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter nach und droht vor dem liberalen Koalitionspartner einzuknicken“, kommentierte der Direktor …
Rechtsanwalt Harald W. Wolf - der Anwalt für Mietrecht in Düsseldorf
Rechtsanwalt Harald W. Wolf - der Anwalt für Mietrecht in Düsseldorf
… oder Vermieter z.B. auch vor der Kündigung von Mietverhältnissen an Rechtsanwalt Harald W. Wolf wenden. Als kompetente Hilfe für den Bereich Mietrecht in Düsseldorf (https://raewolf.de/mietrecht-duesseldorf/) befasst er sich persönlich mit den Anliegen seiner Mandanten und findet zufriedenstellende Lösungen. Kündigung von Mietverhältnissen Die Gründe …
Sie lesen gerade: „Kein Grund, am geltenden Mietrecht etwas zu ändern“