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Mediation: Rechtsschutz-Versicherer öffnen sich stärker Nicht-Juristen

Bild: Mediation: Rechtsschutz-Versicherer öffnen sich stärker Nicht-Juristen
Michael Brinkmann - Werkstatt für Mediation
Michael Brinkmann - Werkstatt für Mediation

(openPR) Köln, 02. August 2013: Bislang wurden vorrangig Juristen beauftragt, wenn es um die Erledigung von Mediationen als Serviceleistung im Rahmen der Rechtsschutz-Versicherer ging. Dies ist auch durchaus nachvollziehbar: Zum einen ist das Thema Mediation Anwälten nicht fremd und findet auch im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Erwähnung. Darüber hinaus bringt die Rechtsschutzsparte es mit sich, dass die Versicherer von jeher mit Anwälten zu tun hatten. Jeder kennt die Arbeitsweise und die Standards des Anderen. Dies war jedoch nicht immer im Sinne der Kunden.

„Konflikte sind vielfältig und betreffen die unterschiedlichsten Bereiche: nachbarschaftliche Konflikte, berufliche Konflikte, kaufvertragliche/wirtschaftliche Konflikte, um nur ein paar zu nennen“, so Michael Brinkmann von der Werkstatt für Mediaton. „Es muss eben kein Jurist sein. Oft sind andere Qualifikationen förderlicher. Das zeigt die Praxis. Der Mediator wird eher als gleichwertiger Gesprächspartner akzeptiert, wenn er Kenntnisse im Themengebiet des Mediationsfalles hat. Es macht daher Sinn, bei der Auswahl der Mediatoren auf ein breitgefächertes Angebot mit den unterschiedlichsten Berufsgruppen zu setzen.“

Dies haben nun auch die Rechtsschutz-Versicherer erkannt. Sie nehmen Kontakt zu einzelnen Mediationsverbänden auf und erweitern ihre Mediatorenliste um weitere Berufsgruppen. Dabei wird von allen Seiten ein hohes Qualitätsniveau erwartet (Spektrum der Mediation – Ausgabe 50).

„Unter den Anbietern von Mediationsleistungen wird weiterhin eine starke Professionalisierung stattfinden. Der Qualitätsstandard wird steigen“, weiß Michael Brinkmann. „Nicht nur durch das künftige Zertifizierungsverfahren des Mediationsgesetzes. Immer mehr Anbieter erfüllen die Anforderungen eines modernen Dienstleistungsbetriebes hinsichtlich Ausstattung und Erreichbarkeit. Hierzu gehört auch ausreichender Versicherungsschutz für seine Tätigkeit als Mediator.“

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