openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Fehlerhafte Datenschutzhinweise können abgemahnt werden

12.07.201315:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fehlerhafte Datenschutzhinweise können abgemahnt werden

(openPR) Jeder Webseitenbetreiber (Diensteanbieter, wie das Gesetz sagt) muss über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren. Das Ganze muss dann auch „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“, also quasi bevor der User auf der Webseite anfängt zu surfen, und „in allgemein verständlicher Form“ erfolgen. Das Ganze steht in § 13 des Telemediengesetzes (TMG) und ist verpflichtend für jede Website.

Erfüllt wird diese Pflicht in der Regel durch allgemeine Datenschutzhinweise, die am Besten – wie das Impressum auch – von jeder Seite aus erreichbar sind (um Quereinsteigern auf die Seite eben auch gleich die Möglichkeit der Information zu bieten) und als Speaking-Link auch als „Datenschutz“ oder „Datenschutzhinweise“ verlinkt sind.

Dass diese Hinweise dann bestimmte Pflichtangaben enthalten müssen und über solche Dinge wie Cookies, Analyse-Tools und Social-Media Plugins (Facebook-Button u.ä.) in bestimmter Form zu unterrichten ist, kommt erschwerend hinzu.

Jetzt hat auch noch das OLG in Hamburg entschieden, dass Fehler in den Hinweisen oder ganz fehlende Hinweise auch als so genannte Marktverhaltensregel anzusehen sind und abgemahnt werden können.

Jeder Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können also auf Basis dieses Urteils jeden Webseitenbetreiber abmahnen, der nicht oder nicht richtig im Sinne des § 13 TMG informiert.

(OLG Hamburg, Urteil vom 27.06.2013, 3 U 26/12)

Unsere Meinung

Damit ergibt sich eine neue – sicherlich auch gern genutzte – Möglichkeit, abzumahnen.

Jeder Anbieter einer Website sollte daher spätestens jetzt unbedingt die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sonst wird es teuer.

Übrigens: Wir machen so etwas gerne für Sie.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 733445
 751

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Fehlerhafte Datenschutzhinweise können abgemahnt werden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Online-Shop, jetzt auch für den ungeübten Shop-Betreiber möglichBild: Online-Shop, jetzt auch für den ungeübten Shop-Betreiber möglich
Online-Shop, jetzt auch für den ungeübten Shop-Betreiber möglich
… bestellt werden können. Alle Hilfestellungen sind natürlich in Deutsch und leicht verständlich. Auch muss sich der Betreiber nicht um das Einpflegen der AGB´s, Datenschutzhinweise oder Versandkosten kümmern, denn dies wird direkt beim Einrichten des Shops erledigt. Hat der Shopbetreiber noch keine eigenen AGB´s, Datenschutzhinweise, so werden Standards …
Bild: Smart-TV: Infopflicht über DatenübermittlungBild: Smart-TV: Infopflicht über Datenübermittlung
Smart-TV: Infopflicht über Datenübermittlung
… Meinung Damit sind die AGB also unwirksam: Die Samsung Electronics GmbH kann sich damit gegenüber den Kunden nicht darauf berufen. Und auch die Datenschutzhinweise gelten damit als nicht erteilt, weil sie schlicht unverständlich und unübersichtlich sind. Die Verständlichkeit und Vollständigkeit solcher Datenschutzhinweise sind Kern des Datenschutzrechts …
Bild: Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-KontrolleBild: Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle
Datenschutzhinweise auf Website unterliegen strenger AGB-Kontrolle
Zuletzt haben wir gemeldet, dass fehlerhafte bzw. ganz fehlende Datenschutzhinweise auf der Website nach einem neuen Urteil aus Hamburg kostenpflichtig abgemahnt werden können (http://www.openpr.de/news/733445.html). Jetzt kommt uns ein Urteil aus Berlin zur Kenntnis, nach dem die Datenschutzhinweise zusätzlich der strengen Inhaltskontrolle des Rechts …
Bild: Ein Bundesverband treibt sein UnwesenBild: Ein Bundesverband treibt sein Unwesen
Ein Bundesverband treibt sein Unwesen
… könnte dieses Vorgehen eine neue Welle von kostenpflichtigen Abmahnungen ankündigen: Jüngst hat auch das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass fehlende oder fehlerhafte Datenschutzhinweise auf der Webseite von Wettbewerbern abgemahnt werden dürfen (allein hier droht eine Abmahnwelle). Was hat es mit dem Verfahrensverzeichnis auf sich? Wer personenbezogene …
Consulttrayx Frankfurt entwickelt neue Shopkonzepte für Europa
Consulttrayx Frankfurt entwickelt neue Shopkonzepte für Europa
… per Telefax gesendet. Vorteil: Jeder Kunde zwischen 18 und 118 Jahren ist in der Lage eine Bestellung vorzunehmen. Ohne PC-Kenntnisse, ohne Registrierung, ohne ewige Datenschutzhinweise. Es wird gedruckt, angekreuzt und bestellt. Und wer es noch einfacher braucht kann das Format WORD wählen. Dieses innovative Shopsystem erinnert an Bestellsysteme aus …
Bild: Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die DatenschutzhinweiseBild: Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die Datenschutzhinweise
Serie „Die rechtssichere Homepage“ – Die Datenschutzhinweise
… vom 19.12.2013 über das Impressum habe ich mit einer losen Folge über die rechtssichere Homepage begonnen. Heute wollen wir uns die Datenschutzbestimmungen oder Datenschutzhinweise näher ansehen. Die Pflicht, über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten auf einer Website zu unterrichten, stammt aus dem Telemediengesetz …
Bild: Ein einziger Fehler reicht ausBild: Ein einziger Fehler reicht aus
Ein einziger Fehler reicht aus
… vorrangig mit Unternehmern zu hat, kann eine Rechtsverletzung gegeben sein. Hinweis von Rechtsanwalt Thomas Waetke: Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Webseite überprüft? Das Impressum, Datenschutzhinweise, Texte im Onlineshop usw.? Wann haben Sie das letzte Mal Ihre Mitarbeiter geschult, damit diese wissen, was sie sagen dürfen (bzw. was nicht)? Thomas …
Bild: Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen die neue DSGVOBild: Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen die neue DSGVO
Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen die neue DSGVO
… obergerichtliche Rechtsprechung. Die bisher vorliegenden kostenpflichtigen Abmahnungen wurden primär gegen Unternehmen ausgesprochen, die auf ihrer Website bzw. Homepage gänzlich auf Datenschutzhinweise in Form einer Datenschutzerklärung auf der Homepage verzichten. Dies ist mit Hilfe eines sog. Crawlers für Außenstehende ein leicht feststellbarer …
Bild: Career-Women.org: Visits aus 20 Ländern im Monat EinsBild: Career-Women.org: Visits aus 20 Ländern im Monat Eins
Career-Women.org: Visits aus 20 Ländern im Monat Eins
… Die Kontakte ins Ausland sollen auch weiterhin aktiv gepflegt werden. Englisch als Zweitsprache ist eines unser mittelfristigen Ziele. Schon heute sind AGB's, Datenschutzhinweise und die Seite "Über uns" in deutsch und englisch verfügbar. Prima Premium-Mitglieder Die ersten Premium-Mitglieder haben ihre Mutprobe par Excellance bestanden. Darüber freuen …
Bild: Datenschutz in der EventbrancheBild: Datenschutz in der Eventbranche
Datenschutz in der Eventbranche
… personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Mailadresse usw.) hinterlässt bzw. hinterlassen muss (bspw. beim Eintrag für einen Newsletter oder beim Ticketkauf). Anforderungen an Datenschutzhinweise Jeder Webseitenbetreiber (Diensteanbieter, wie das Gesetz sagt) muss über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten informieren. …
Sie lesen gerade: Fehlerhafte Datenschutzhinweise können abgemahnt werden