(openPR) Erlebnis-Gutscheine als Incentives für Mitarbeiter werden immer beliebter.
Bochum, 09.07.2013: Jeder Unternehmer weiß: Wirklich gelungen ist ein Mitarbeiter-Geschenk, wenn es beides schafft - Anerkennung ausdrücken und Ansporn entfachen. Regen Zulauf aus den Chefetagen registrieren vor allem professionelle Event-Agenturen. Denn dank der weit reichenden Steuerfreiheit profitiert der Schenkende hier oft gleich mit.
„Incentives gehören inzwischen fest zum Repertoire einer modernen Mitarbeiterführung“, weiß Sandra Rappl, Geschäftsführerin der Bochumer Event-Agentur „REVIERKÖNIG“. Belohnungen für besonders gute und erfolgreiche Arbeit seien echte Motivationsspritzen. Rappl sagt jedoch: „Um ihre volle Wirkung zu entfalten, müssen sie gezielt und möglichst maßgeschneidert vergeben werden.“
Klassiker, wie Blumensträuße, Weinflaschen oder Pralinenschachteln dürften daher nach Ansicht der Event-Expertin getrost ins Firmenarchiv verbannt werden. Die „REVIERKÖNIG“-Geschäftsführerin sagt: „0-8-15-Incentives gehören der Vergangenheit an. Der Trend geht eindeutig dahin, Mitarbeitern außergewöhnliche Erlebnisse zu bieten, die nachhaltig in guter Erinnerung behalten werden.“
Das Angebot professioneller Event-Agenturen reicht von der Sightseeing-Tour bis zum Event-Dinner, von der Testfahrt im roten Ferrari bis zum Ballon-Ausflug. Es gibt Incentives für das Kind im Mann, für die klassische Frau, für besonders sportliche oder für kulturell interessierte Mitarbeiter. „Wer da die richtige Auswahl trifft, wird noch einmal in der Gunst des Beschenkten steigen“, so Rappl. Die meisten Agenturen bieten die vermittelten Erlebnisse in Form von Gutscheinen an. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Beschenkte selbst kann entscheiden, wann er das Geschenk einlösen möchte.
Sind Freude, Dankbarkeit und zusätzlicher Ansporn bei den Mitarbeitern sicherlich die obersten Ziele der Unternehmensleitung, so sind die damit verbundenen steuerlichen Vorteile mindestens ein willkommener angenehmer Nebeneffekt. Event-Gutscheine für Mitarbeiter sind in weiten Teilen steuer- und sozialversicherungsfrei – nämlich immer dann, wenn es sich um eine Sachzuwendung handelt, die nicht in Bargeld umgewandelt werden kann und die einen monatlichen Freibetrag von 44 Euro je Mitarbeiter nicht übersteigt.
Im Gegenzug können Unternehmer die Aufwendungen für Mitarbeiter-Incentives in der Regel als Betriebsausgaben absetzen. Unterm Strich liegen die Vorteile also auf beiden Seiten.
Professionelle Agenturen wie der Bochumer „REVIERKÖNIG“ gehen mit ihrem Angebot sogar noch einen Schritt weiter. Auf Wunsch können die Gutscheine auch mit dem individuellen Firmenlogo versehen werden. „Damit erhalten die Incentives einen noch direkteren Bezug zum Unternehmen“, sagt Sandra Rappl.










