(openPR) Stuttgart, 12. August 2009 - Zum 01.07.2009 wurde die Kraftfahrzeugsteuer neu geregelt. Die Änderungen gelten für alle Kraftfahrzeuge, die nach dem 30.06.2009 angemeldet werden. Fahrzeuge, die bereits vorher angemeldet wurden, werden wie bisher besteuert und sollen ab 2013 in die Neuregelung einbezogen werden. Nach der Neuregelung bemisst sich die Steuer jetzt im Wesentlichen aus zwei Komponenten: dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß.
Die erste Komponente, der Hubraum, wirkt sich im sogenannten Sockelbetrag aus. Dieser beträgt bei Ottomotoren € 2,00 je angefangene 100 m³ Hubraum; bei Dieselmotoren beträgt der Sockelbetrag € 9,50 je angefangene 100 m³ Hubraum.
Als zweite Komponente kommt ein CO2-abhängiger Steuerbetrag hinzu. Hier sind für jedes ausgestoßene Gramm CO2 pro Kilometer € 2,00 zu bezahlen - allerdings erst, wenn der steuerfreie Grenzwert von 120 g/km überschritten ist. Dieser steuerfreie Grenzwert wird bei Neuzulassungen ab 2012 auf 110 g/km und bei Neuzulassungen ab 2014 auf 95 g/km gesenkt.
Für Dieselmotoren ohne Russpartikelfilter gilt weiterhin ein Zuschlag von € 1,20 je angefangene 100 m³ Hubraum. Für Diesel-Fahrzeuge, die die Euro-6-Norm erfüllen, gibt es ab 2011 eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von € 150,00.
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Über das Unternehmen
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt.
Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist.
Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung.
Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G.
Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden.
Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.