openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ab 2014 keine Verrechnung der Altverluste möglich

(openPR) Nur noch bis 2013 besteht die Möglichkeit, Altverluste zu verrechnen. Ab nächstes Jahr können unverbrauchte Altverluste aus Wertpapieranlagen nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Wenn Sie noch über steuerlich verrechenbare Altverluste aus privaten Wertpapiergeschäften aus der Zeit vor 2009 verfügen, haben Sie nur bis Jahresende Gelegenheit, diese Verluste mit abgeltungsteuerpflichtigen Kursgewinnen aus Wertpapieranlagen zu verrechnen. Dazu zählen Profite aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Zertifikaten und Fondsanteilen – nicht jedoch Zinserträge, Dividenden oder Auszahlungen aus Lebensversicherungen oder Fondsausschüttungen.



„Verbleiben nach dem 31. Dezember 2013 unverbrauchte Altverluste aus Wertpapieranlagen, dürfen sie ab 2014 nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie dem steuerpflichtigen Verkauf von vermieteten Immobilien, Edelmetallen wie Goldbarren oder -münzen oder Antiquitäten verrechnet werden“, sagt Dirk Wellner, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei Ecovis. Da die meisten Steuerzahler derartige Geschäfte nicht in größerem Stil tätigen, werden viele Altverluste damit steuerlich ungenutzt bleiben. „Doch so weit muss es nicht kommen“, erklärt Ecovis-Steuerberater Stefan Wirth. „Mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Altverluste noch optimal nutzen und Abgeltungsteuer sparen.“

1: Kursgewinne mitnehmen
Sie sollten die derzeitige gute Börsenverfassung nutzen und Kursgewinne realisieren. Haben Sie die Papiere nach 2008 angeschafft, behält die Depotbank zunächst Abgeltungsteuer ein. Die wird Ihnen jedoch über den Steuerbescheid 2013 vom Finanzamt zurückerstattet, wenn Sie eine Verrechnung der Gewinne mit vorhandenen Altverlusten beantragen. Selbst wenn Sie die Aktien am gleichen Tag wieder zurückkaufen, darf der Fiskus die Transaktion nicht als Gestaltungsmissbrauch brandmarken (Bundesfinanzhof-Urteil vom 25.8.2009, Az. IX R 60/07).

2: Stückzinsen produzieren
Halten Sie festverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen (Zero-Bonds), abgezinste Sparbriefe oder Bundesschatzbriefe Typ B in Ihrem Wertpapierdepot, können Sie aufgelaufene Zinsansprüche steuerfrei kassieren, indem Sie die Papiere bereits vor dem nächsten Zinstermin 2013 verkaufen. Die bis zum Verkauf verdienten Zinsen bescheinigt die Depotbank in Form von Stückzinsen als Teil des Verkaufspreises. Diese Erträge dürfen mit Altverlusten verrechnet werden.

3: Steuerfreie Dividenden kassieren
Mit einem Trick können Sie auch die gerade anlaufende Dividendensaison für eine optimale Verwertung Ihrer alten Verlustvorträge nutzen. Denn einige Aktiengesellschaften zahlen „steuerfreie“ Dividenden aus ihren Kapitalrücklagen aus. Wirklich steuerfrei ist eine derartige Dividende jedoch nur für Anleger, die diese Papiere bereits vor 2009 erworben haben. Denn bei Aktienkäufen ab 2009 vermindert die jeweilige Depotbank in Höhe der ausgezahlten Dividenden die Einstandskurse der Aktien. Beim späteren Verkauf der Papiere ist der abgeltungsteuerpflichtige Kursgewinn damit im Idealfall höher. Sie erhalten deshalb genaugenommen zwar nur einen zeitlich befristeten Steueraufschub.

Mit diesem Kniff allerdings können Sie punktgenau vorhandene Altverluste steuerlich verwerten. Um die steuerfreie Dividende sicher zu kassieren, muss die Aktie spätestens am Tag vor der Hauptversammlung im Depot liegen – ausgezahlt wird die Ausschüttung dann einen Tag nach dem jährlichen Aktionärsmeeting.

Worüber wir reden sollten
•Wie hoch sind meine Verluste aus Wertpapiergeschäften aus der Zeit bis Ende 2008, und sind diese steuerlich grundsätzlich noch verrechenbar?
•Mit welcher konkreten Anlagestrategie lässt sich vor dem Jahresende eine optimale Verlustverrechnung erreichen?
•Welche Aktiengesellschaften schütten in diesem Jahr „steuerfreie“ Dividenden aus ihren Kapitalrücklagen aus?

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 710494
 1173

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ab 2014 keine Verrechnung der Altverluste möglich“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Ecovis und RTS gründen Gemeinschaftsunternehmen
Zum 1. September 2016 gründen Ecovis und die Steuerberatungsgesellschaft RTS ein Gemeinschaftsunternehmen. Die „ECOVIS RTS Ostwürttemberg Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG“ mit Sitz in München/Stuttgart soll die Präsenz von RTS und Ecovis in der wirtschaftsstarken Region Ostwürttemberg ausbauen. Erst im Februar hatten Ecovis, eines der weltweit führenden Beratungsunternehmen für den Mittelstand, und die in Baden-Württemberg beheimatete RTS Steuerberatungsgesellschaft ihre enge Zusammenarbeit angekündigt. Gemeinsames Ziel ist es, die …
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Stiftungen für die Nachfolgeregelung: Ein Fundament für die Zukunft
Die Errichtung einer Familien- oder Unternehmensstiftung ermöglicht es, das Vermögen und den Betrieb dauerhaft abzusichern. Zur zielgenauen Ausgestaltung gehört allerdings eine gründliche Vorbereitung. Im Zuge einer Nachfolgeregelung gibt es viele Handlungsalternativen, aber auch Risiken. Streit in der Familie, Abfindungen oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen können zu betrieblichen Liquiditätsengpässen führen und sogar den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Vor besonderen Herausforderungen stehen Eigentümer, wenn sich in der …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Termingeschäfte ohne VerrechnungsbeschränkungBild: Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung
Termingeschäfte ohne Verrechnungsbeschränkung
… im vollen Umfang mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen können, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Steuerrecht berät. Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften Für Termingeschäfte galten seit 2021 gemäß § 20 Abs. 6 EStG strenge Beschränkungen bei der Verrechnung von Verlusten. So durften Verluste aus …
Die Abgeltungssteuer - Clerical Medical erklärt worauf Privatanleger achten müssen
Die Abgeltungssteuer - Clerical Medical erklärt worauf Privatanleger achten müssen
… durchführen kann. 5. Altverluste zügig verrechnen Ab 2014 dürfen Altverluste nur sehr begrenzt steuerlich verrechnet werden. Nutzen Sie noch die Chance und führen Sie die Verrechnung vor 2013 durch, um möglichst viele Steuern zu sparen! 6. Wachsamkeit bei Aktien Die Aktien gehören zu den großen Verlierern durch die Einführung der Abgeltungssteuer. Sie …
Abgeltungsteuer - Verluste - nicht ohne
Abgeltungsteuer - Verluste - nicht ohne
In turbulenten Börsenzeiten kommt den Verlusten eine besondere steuerliche Bedeutung zu. Denn mit Hilfe der Verlustverrechnung können steuerpflichtige Gewinne gemindert oder vielleicht sogar ganz vermieden werden. Gerade im Hinblick auf die nahende Abgeltungsteuer kann es sich lohnen, jetzt zu handeln. Bis zum 31.12.2008 unterschied die Einkommensteuer …
Steueränderungen für Kapitalanleger 2012
Steueränderungen für Kapitalanleger 2012
… unabhängig von der Höhe der Einkünfte der Kinder gewährt. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten der vorzeitigen Vermögensübertragung auf Kinder. Anleger, die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Wertpapieren und Immobilien erlitten haben, sollten an das Auslaufen der Übergangsregelung denken. Sie können diese Verluste nur noch …
Bild: Transparente Verrechnung für höchste Ansprüche. IT-Leistungsverrechnung bei BASF mit NetinsightBild: Transparente Verrechnung für höchste Ansprüche. IT-Leistungsverrechnung bei BASF mit Netinsight
Transparente Verrechnung für höchste Ansprüche. IT-Leistungsverrechnung bei BASF mit Netinsight
Bissendorf. Aus einer Vielzahl von global verteilten Systemen alle IT-Verbrauchsdaten ermitteln, eine kostendeckende, transparente und verursachergerechte Verrechnung ermöglichen sowie die weitere Business-Planung der IT transparenter gestalten: Dies leistet die IT-Finance Management Plattform Netinsight von Nicetec für die BASF IT Services Holding GmbH, …
ADAC startet Projekt zur Verbesserung interner Service-Prozesse mit Catenic
ADAC startet Projekt zur Verbesserung interner Service-Prozesse mit Catenic
… der Financial Management Standard-Software Anafee™ der Catenic AG ausgerüstet. Die Lösung des Münchener Anbieters soll die bedarfsorientierte Kalkulation und Verrechnung aller Servicedienstleistungen und Querschnittsverrechnungen innerhalb des ADAC ermöglichen. Kernziel ist eine deutliche Verbesserung der Service-Prozesse und Kostentransparenz. Auf dieser …
Richterlicher Meinungsstreit gefährdet erfolgreiche Sanierungen
Richterlicher Meinungsstreit gefährdet erfolgreiche Sanierungen
… stellte die Finanzverwaltung durch einen Billigkeitserlass faktisch wieder den früheren Zustand der Steuerfreiheit her. Der Erlass bestimmt, dass Sanierungsgewinne nach Verrechnung mit aufgelaufenen Verlusten der Sanierungsgesellschaft steuerfrei bleiben. Dem allerdings widersprach 2007 das Finanzgericht München in einer bemerkenswerten Entscheidung. Die …
Bild: Wertpapier-Altverluste noch 2013 nutzenBild: Wertpapier-Altverluste noch 2013 nutzen
Wertpapier-Altverluste noch 2013 nutzen
… Veräußerungsverluste können nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Wertpapierveräußerungsgewinnen verrechnet werden. Darauf weist auch der Bundesverband deutscher Banken hin. „Die Verrechnung der Altverluste kann ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt erfolgen, denn dort wurden die Altverluste festgestellt und fortgeschrieben“, …
Bild: Neues Hilfsmittel für Photoshop AnwenderBild: Neues Hilfsmittel für Photoshop Anwender
Neues Hilfsmittel für Photoshop Anwender
… Photoshop Füllmethoden auf einem 300 Gramm schweren und mit Folie kaschierten DIN A4 Karton. So kann jederzeit bei der Bildbearbeitung vorhersehen, wie sich die Tonwerte bei der Verrechnung in einer der 27 Füllmethoden verändern. In zwei Spalten auf der Vorderseite der Tafel sind die Ergebnisse für die Verrechnung einer Ebene mit sich selbst und mit …
Bild: EMG Elektromobile stellt EMG Vision E-Mobility Umweltprämie vor - Gesamtfördersumme von bis zu € 100.000Bild: EMG Elektromobile stellt EMG Vision E-Mobility Umweltprämie vor - Gesamtfördersumme von bis zu € 100.000
EMG Elektromobile stellt EMG Vision E-Mobility Umweltprämie vor - Gesamtfördersumme von bis zu € 100.000
… dem Steinhagener Unternehmen ist die EMG Umweltprämie bis 30. September 2017 befristet und gilt für jede Neufahrzeuglieferung der genannten Vision Sonderedition. Eine Verrechnung der Prämie ist ausschließlich über den Fachhandel vor Ort möglich. Jörg Gatzemeier, geschäftsführender Gesellschafter der EMG Elektromobile GmbH & Co. KG: „Fachhändler und …
Sie lesen gerade: Ab 2014 keine Verrechnung der Altverluste möglich