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Bundestag verabschiedet "Anti-Abzocke Gesetz"

05.07.201310:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag ein Gesetzespaket zur Einschränkung unseriöser Geschäftspraktiken verabschiedet. Die Gesetze sollen Verbraucher vor allem vor unverhältnismäßigen und widerrechtlich entstehenden Kosten schützen. Die Notwendigkeit solcher Gesetzesauflagen macht sich bereits durch den Ansturm auf entsprechende Nutzerseiten bemerkbar. Allein bei http://www.tellows.de wurden 9148 Einträge zu den Schlagworten Gewinnspiele und aggressive Werbung mit zahlreichen Kommentaren erstellt, weitere 7374 Einträge beschreiben Rufnummern, die mit dem Stichwort Telefonterror in Verbindung gebracht werden.



Von rechtlichen Einschränkungen ist, neben überzogenen Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen durch Privatpersonen, auch die Gültigkeit von Verträgen, die telefonisch oder via Internet geschlossen wurden, betroffen. Derartige entstandene Verträge sind demnach erst dann rechtsgültig, wenn eine schriftliche Bestätigung, etwa per E-Mail oder Fax, erfolgt ist. Allerdings greift das Gesetz lediglich bei Gewinnspielverträgen; zum Abschluss der meisten anderen am Telefon geschlossenen Verträge ist weiterhin keine zusätzliche Bestätigung erforderlich.

Striktere Auflagen betreffen zudem Inkasso-Betriebe und Telefonwerbung. Bußgelder für unerwünschte oder unzuverlässige Telefonwerbung sind von 50.000 Euro auf 300.000 Euro versechsfacht wurden. Gleiches gilt in Zukunft auch für Anrufmaschinen, die bislang durch Gesetzeslücken verschont blieben.

Bereits Anfang Juni traten zudem Neuregelungen für Warteschleifen in Kraft, die den Verbraucher ebenfalls vor unerwartet hohen Kosten bei der Nutzung von Service-Hotlines schützen sollen. Den als Teil der 2012 beschlossenen Reform des Telekommunikationsgesetzes entstandenen Regelungen zu Folge darf der Kunde bei Sondernummern wie 0180 oder 0900 nur dann in die Warteschleife geschickt werden, wenn für den Anruf entweder ein Festpreis gilt oder die Wartezeit kostenlos bleibt. Außerdem muss der Verbraucher bereits zu Beginn über die voraussichtliche Dauer und ob ein Festpreis für den Anruf berechnet wird oder die Warteschleife kostenlos bleibt informiert werden.

Bei Zuwiderhandlung der neu erlassenen Regelungen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro eingefordert werden. Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann kündigte überdies eine entsprechende Ahndung jener an, die sich nicht an die Neuregelung halten würden. Die Behörde appelliert zu diesem Zweck vor allem an Betroffene, Hinweise und Informationen zu rechtswidrigen Warteschleifen weiterzuleiten.

Neben einer dafür eingerichteten E-Mail-Adresse (E-Mail) kann man sich auch telefonisch unter der Rufnummer 0291-9955-206 an die Behörde wenden. Bei Letzterer sei allerdings zur Vorsicht geraten – tellows.de-Nutzern vermeldeten mehrfach, dass die Nummer für unlautere Zwecke genutzt wurde. Während eigeninitiierte Anrufe tatsächlich zur Verbindung mit Mitarbeitern der Bundesnetzagentur führen, wurden einige Verbraucher von der eigentlich seriösen Nummer Vorspiegelung falscher Tatsachen angerufen und belästigt.

Deshalb ist es nach wie vor ratsam, selbst bei seriös wirkenden Nummern vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall auf entsprechende Apps und Internetseiten zurückzugreifen.

Weitere Informationen: http://blog.tellows.de

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