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Detektei Lentz®: Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung steigt

(openPR) Die Sommerferienzeit nähert sich und alle wollen in den wohlverdienten Urlaub. Aber nicht alle können gleichzeitig Urlaub nehmen. Bei der Detektei Lentz® steigt genau in dieser Zeit die Nachfrage für die Jagd nach vermeidlichen "Blaumachern". Die Detektei Lentz® ist eine renommierte Wirtschaftsdetektei, die bereits mehr als 20 Jahre Erfahrungen im detektivischen Bereich vorweisen kann. Gerade deswegen ist die Nachfrage nach Mitarbeiterüberwachung schon seit Jahren gleichbleibend groß, so Prokuristin Frances Schreuder. Die Detektei Lentz® (Lentz & Co. GmbH) bemerkt schon seit Jahren, so auch in diesem Jahr wieder, dass Firmen gerade zur Urlaubszeit verdächtige Mitarbeiter wegen Verdachts des Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall observieren lassen und zwar speziell, bei



- Krankmeldungen direkt vor, oder nach den Urlauben
- Krankmeldungen im Zeitraum von nicht genehmigten Urlauben
- Krankmeldungen bei Auftragsspitzen und personellen Engpässen wegen der Urlaubszeit
Lohnfortzahlungsbetrug stellt Strafbestand dar

Jährlich ermittelt die Detektei Lentz® bundesweit (http://www.lentz-detektei.de) in 300-400 Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug. In rund 90% (!!) der Fälle konnte dabei bisher der Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei nachgewiesen werden mit entsprechenden Konsequenzen für den Arbeitnehmer.
Der Umstand, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall häufig mit Blaumachen, Krankfeiern etc. umschrieben wird, lässt darauf schließen, dass den "Blaumachern" wahrscheinlich gar nicht bewusst ist, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Straftatbestand handelt, der entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber - als Geschädigter - Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, nachweisen kann. Fristlose Kündigungen, Rückforderung der Detektivkosten, z.B. nach §91 ZPO. sind häufig die Konsequenzen eines einwandfrei nachgewiesenen Lohnfortzahlungsbetruges. So droht dem Arbeitnehmer nicht nur der sofortige Jobverlust, sondern auch empfindliche finanzielle Nachteile, da die Detektivkosten meist in einem Bereich von zwei bis drei Brutto-Monatsgehältern des Mitarbeiters anzusiedeln sind.
"Durch den Detektiveinsatz können wir Blaumacher gezielt herausfiltern. Unsere ehrlichen Mitarbeiter müssen die liegengebliebene Arbeit für die Blaumacher nicht dauerhaft miterledigen, das wiederum erhöht den Betriebsfrieden. Davon abgesehen, ist jeder Detektiveinsatz günstiger als monatelange Prozesse vor dem Arbeitsgericht, Vergleichs- und Abfindungszahlungen usw.", so ein Geschäftsführer eines namhaften deutschen Unternehmens gegenüber der Detektei Lentz®.

Lohnfortzahlungebetrug schädigt Betriebsklima und Image

Aber nicht nur auf der Arbeitnehmerseite ist vor den Folgen des Lohnfortzahlungsbetruges zu warnen. Auch auf der Arbeitgeberseite zieht der Lohnfortzahlungsbetrug entsprechend negative Konsequenzen nach sich, wie bspw. steigende Kosten, Beeinträchtigungen des Betriebsklimas und des Image des Unternehmens etc..
Eine häufig festzustellende Ursache des Lohnfortzahlunsgbetruges auf der Arbeitnehmerseite ist ein nicht gewährter Urlaub.

Fallbeispiele der Detektei Lentz®

So ermittelte die Detektei Lentz® jüngst in einem Fall, in dem ein Mitarbeiter in Folge eines nicht gewährten Urlaubs sich krank meldete. Im Rahmen von Observationen stellten dabei die Detektive der Detektei Lentz® fest, dass die krank gemeldete Zielperson seiner Tochter beim Umzug und Renovierungsarbeiten half. Die fristlose Kündigung sowie die sofortige Herausgabe seines Mitarbeiterhandys, Firmenwagens und des Laptops wegen vertragswidrigem Benutzens waren die Konsequenzen für den Mitarbeiter.
In einem anderen Fall konnte ebenfalls dem Mitarbeiter betriebsbedingt der gewünschte Urlaub nicht gewährt werden. Als dieser sich dann entsprechend krank meldete, ergaben die Observationen, dass der betroffene Mitarbeiter mit seiner und einer befreundeten Familie über ein verlängertes Wochenende in den bereits seit längerer Zeit gebuchten Urlaub fuhr. Da auch hier die Mitarbeiter der Detektei Lentz® zweifelsfrei den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen konnten, erhielt die observierte Zielperson von seinem Arbeitgeber die fristlose Kündigung und musste schließlich auch noch die durch die Detektei Lentz® und das Gerichtsverfahren entstandenen Kosten übernehmen.
Ankündigung führt bereits zur Kündigung

Der BGH urteilte in seinem Urteil vom 12.03.2009 (Az.: 2 AZR 251/07) sogar, dass bereits die Ankündigung einer zukünftigen Krankheit eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In dem zugrunde liegende Fall, hatte ein Arbeitnehmer (s)eine Krankheit lediglich angekündigt, nachdem ihm sein Arbeitgeber den von ihm eingeforderten Urlaub nicht gewährte.

Dieses Urteil bestätigt, dass Lohnfortzahlungsbetrug und bereits die Absicht, Krank zu feiern alles andere als ein Kavaliersdelikt ist.

Was ist zu tun?

Wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug besteht, sollte möglichst schnell reagiert werden. Bereits am ersten Krankheitstag sollte die Detektei eingeschaltet werden, um genügend gerichtsverwertbare Beweise für den Nachweis des Lohnfortzahlungsbetruges erbringen zu können.
Viele Arbeitsgerichte fordern in ihren Urteilen ausdrücklich eine "mehrtägige detektivische Tätigkeit an ganzen Tagen in Folge, während der üblichen Arbeitszeiten". Zweckmäßig sind in der Regel drei bis vier Tage.
Wie man sich im Verdachtsfalle im Detail verhalten sollte und wie die Observationen bei der Detektei Lentz bei Lohnfortzahlungsbetrug verlaufen, ist nachzulesen unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de sowie weitere Fallbeispiele aus den Ermittlungsakten der Detektei Lentz® unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de

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