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Mitarbeiterüberwachung – Detektive als legitimes Mittel

Bild: Mitarbeiterüberwachung – Detektive als legitimes Mittel

(openPR) Informationsaustausch ist immer eine förderliche Angelegenheit, sofern er dem Wohl des Unternehmens dient. Doch gerade hier lässt sich der Informationsfluss nicht lenken und immer öfter finden sich die eigenen Ideen bei Mitbewerbern wieder. Nicht nur Spionage stellt eine ernsthafte Bedrohung für Unternehmen dar, auch durch Diebstahl, Korruption und Betrug erleiden besonders mittelständische Unternehmen erhöhte Schäden. Dabei stellen die eigenen Mitarbeiter die größte Gefahrenquelle dar.
Mehr als zwei Drittel der Aufträge, die Detekteien von Unternehmen erhalten, betreffen Mitarbeiterdelikte. Zu diesem Ergebnis kamen bereits im Jahr 2008 die deutschen Detektivverbände. Auch heute macht die Studie „Gefahrenbarometer 2010“ auf vermehrte Mitarbeiterkriminalität aufmerksam. Die Gefahr kommt von Innen. Gerade deshalb haben Unternehmen das Recht und die Verpflichtung – nicht zuletzt gegenüber ihren Beschäftigten – gegen kriminelle Handlungen einzelner Beschäftigter vorzugehen. „Ein genauer Blick auf die rechtlich einwandfreie Arbeitsweise der beauftragten Detektei und rechtliche Rahmenbedingungen für Mitarbeiterüberwachung durch Detekteien ist oberste Priorität“ so Marcus Lentz, Geschäftsführer der Wirtschafsdetektei Lentz®. Die versierte Detektei steht seit über 15 Jahren ihren Mandanten mit einem TÜV-CERT® Qualitätsmanagement-System beratend zur Seite um stets rechtssichere Entscheidungen zu treffen.
Mitarbeiterüberwachung ist ein sehr sensibles Thema und darf auch nur bei einem konkreten Verdacht stattfinden. Daher unterzieht die Detektei Lentz® jeden eingehenden Fall von Mitarbeiterkriminalität einer sorgfältigen Überprüfung. Einen Auftrag nach dem Motto „Schauen Sie mal, ob sie bei dem Herrn X etwas finden“ darf eine seriöse Detektei weder annehmen noch durchführen.

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