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Die Hälfte der .eu-Registrierungen könnte scheitern

21.12.200508:07 UhrMedien & Telekommunikation
Bild: Die Hälfte der .eu-Registrierungen könnte scheitern

(openPR) Fast die Hälfte der Registrierungsanträge für .eu-Domains, die in der laufenden Vorregistrierungsphase gestellt werden, könnte aufgrund von vermeidbaren Formfehlern abgelehnt werden.

In der sogenannten »Sunrise Period« für die Top-Level-Domain .eu dürfen zunächst nur solche Domainnamen registriert werden, für die ein Markenrecht oder ein anderes »früheres Recht« besteht. Da die Domains in der Reihenfolge der Beantragung vergeben werden, ist zunächst Geschwindigkeit gefragt. Zudem muß man den Rechtsanspruch bei einer Validierungsagentur nachweisen. Bei der Einreichung der Nachweisdokumente gilt es, strenge Kriterien zu erfüllen, die für die Antragsteller scheinbar eine große Hürde darstellen.



Beim Domain-Registrar Knipp Medien und Kommunikation GmbH zeigt man sich besorgt über die vielen Vorschriften, mit denen Laien oft überfordert sind. Das Dortmunder Unternehmen zählt zu den zehn größten .eu-Registrierstellen weltweit und konnte am Öffnungstag mehr als 85 Prozent der bei ihr vorgemerkten Domains als erstes bei EURid beantragen.

»Eine vorderste Positionierung des Domainantrags bei der Registry ist jedoch wertlos, wenn der Nachweis zur Teilnahmeberechtigung an der Sunrise Period aufgrund von formalen Fehlern scheitert«, erklärt Markus Fischer, der bei Knipp für die .eu-Einführung verantwortlich ist. »Dann kann es passieren, daß ein anderer Registrant die Domain erhält, obwohl man selbst eigentlich einen legitimen Anspruch auf die Registrierung gehabt hätte«.

Knipp ist eine der wenigen Registrierstellen überhaupt, bei der angehende .eu-Domaininhaber Unterstützung beim Nachweis ihres früheren Rechtes bekommen. Dazu gehört, daß die Dokumente erst nach einer formalen und inhaltlichen Vorprüfung bei der Validierungsagentur eingereicht werden. »Annähernd 50 Prozent der Unterlagen, die wir überprüfen, hält den hohen Anforderungen der Validierungsagentur nicht stand«, faßt Fischer den Anteil der Domainanträge zusammen, die ohne vorherige Korrekturen abgelehnt würden.


Keine Begründung der Zurückweisung

Wie streng die Regeln bei der Validierungsagentur PricewaterhouseCoopers (PwC) tatsächlich auslegt werden, kann kein Außenstehender beurteilen. Denn im Falle einer Ablehnung eines Registrierungsantrags wird der Grund für die Zurückweisung nicht bekannt gegeben. Angesichts von mittlerweile mehr als 138000 Domainanträgen in der noch bis zum 6. April 2006 andauernden Vorregistrierungsphase ist es jedoch unwahrscheinlich, daß man sich bei PwC mit möglichen Nachbesserungen an den Anträgen oder Diskussionen über die Regelauslegung belastet.

Deshalb ist es ratsam, sich professionelle Hilfe für die Teilnahme an der Sunrise Period zu sichern. Dazu sollte man die Registrierung entweder über eine akkreditierte Registrierstelle mit entsprechendem Service vornehmen oder sich bei der Zusammenstellung der Nachweisdokumente juristischen Beistand suchen.


Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet

Der nach den bisherigen Erfahrungen bei Knipp am häufigsten auftretende Fehler ist, daß der angegebene Domaininhaber nicht mit dem Rechteinhaber identisch ist. Hier ist absolute Übereinstimmung gefordert, bis hin zur Rechtsform eines Unternehmens. Insbesondere nach Firmenfusionen und Änderungen der Rechtsform ist hier Vorsicht geboten.

Achten Sie deshalb bei der Angabe des Domaininhabers darauf, exakt die Bezeichnung des Rechteinhabers zu übernehmen. Für den Fall, daß die Domain bereits mit abweichenden Daten bei der Registry beantragt ist, ist eine Lizenzerteilung eine mögliche Lösung. Das geht recht einfach mit einem zusätzlichen Formular, das man den Nachweisdokumenten hinzufügt.

Ein weiterer Formfehler, den man unbedingt vermeiden sollte, ist das Einreichen von Dokumenten in verschiedenen Sprachen. Alle Nachweise müssen in der gleichen offiziellen EU-Sprache beigebracht werden und nötigenfalls vorher übersetzt werden. Auch schlecht lesbare Unterlagen sind ein möglicher Grund für die Zurückweisung von Domainanträgen während der Einführungsphase. Die Validierungsagentur hat mehrfach klargemacht, daß insbesondere per Fax übertragene Dokumente nicht erwünscht sind.


Mehr Infos zum Thema erhält man unter http://www.knipp.de/go/eu


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