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Beitragsanpassung bei Privathaftpflichtversicherung

(openPR) 11.06.2013. Durch eine jährliche Gegenüberstellung eines unabhängigen Treuhänders wird die durchschnitlliche Schadenszahlung von Haftpflichtversicherungen ermittelt. Für die Jahre 2011 und 2012 ergab sich eine um 10 Prozentpunkte höhere Schadenaufwendung. „Durch diese Steigerungsrate kann jedes Versicherungsunternehmen die Beiträge der Privathaftpflichtversicherungen ab 01.07.2013 um bis zu 10 Prozent anheben. „Einige wenige Haftpflichtversicherer jedoch verzichten auf die Prämienerhöhung“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI).

Bei Bestandskunden erfolgt die Anpassung zur jeweiligen Hauptfälligkeit der Verträge, bei Neukunden wird die Beitragsangleichung zum 01.07.2013 erhoben, so der Fachmann der GVI weiter. Bei bestehenden Verträgen haben die Versicherungsnehmer, nach Kenntnisnahme der Beitragsanpassung, ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann innerhalb eines Monates mit sofortiger Wirkung oder wahlweise zum Termin der Prämienerhöhung gekündigt werden.

Die Experten der GVI raten zu einem Versicherungsvergleich, bevor voreilige Kündigungen ausgesprochen werden. Einen solchen Versicherungs-Check stellt beispielsweise die GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.

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