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Vorsicht vor alten Verträgen in der Privathaftpflichtversicherung

(openPR) BdV warnt vor geringen Deckungssummen

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten, existenziellen Versicherungen. Daher sollten nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) alle einen solchen Vertrag haben. Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts besitzen zwar immerhin rund 85 Prozent der Haushalte in Deutschland eine Privathaftpflichtversicherung, doch bedeutet dies leider noch lange nicht, dass die Verträge auch gut sind. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Versicherungssummen oft viel zu gering sind. Das muss sich ändern, denn nur mit einer ausreichend hohen Summe von mindestens 5 Mio. Euro besteht existenzieller Versicherungsschutz“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Der BdV fordert daher alle Verbraucher*innen auf, dringend ihre Deckungssummen zu überprüfen und auch auf weitere sinnvolle Bedingungserweiterungen zu achten.



Wer anderen einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Die gesetzliche Haftpflicht sieht eine in der Höhe unbegrenzte Haftung mit dem eigenen Vermögen vor. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann schwere Sach- oder Personenschäden mit hohen Folgekosten nach sich ziehen. Ohne Versicherungsschutz führt das unter Umständen zum finanziellen Ruin. „Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist unseres Erachtens unverzichtbar – ebenso wichtig ist jedoch die Vereinbarung einer ausreichend hohen Deckungssumme“, erklärt Boss. Insbesondere in älteren Verträgen sind häufig zu niedrige Deckungssummen vereinbart – zum Teil von nur einigen 100.000 Euro. Der Schutz vor einem existenziellen Risiko, also das Ziel der Privathaftpflichtversicherung, ist dann nicht gegeben. Bestehende Policen sollten daher dringend dahingehend überprüft werden. Dasselbe gilt für andere Haftpflichtversicherungen – wie beispielsweise Haus- und Grundbesitzer- sowie Tierhalterhaftpflichtversicherungen.

Bei einer zu geringen Deckungssumme kann sich statt einer Erhöhung auch der Wechsel in einen neuen Tarif oder zu einem anderen Anbieter lohnen. Bei Privathaftpflichtversicherungen hat es in den Bedingungswerken in den vergangenen Jahren deutliche Verbesserungen gegeben. So sind zum Beispiel häufig Schäden an geliehenen beziehungsweise gemieteten Sachen mitversichert. Auch wurden viele Bedingungswerke um eine Forderungsausfallversicherung und die Absicherung von Mietsachschäden erweitert. „Eine ausreichend hohe Deckungssumme und bessere Bedingungen müssen nicht teurer sein als Altverträge. Verbraucher können von einem Anbieter- beziehungsweise Tarifwechsel also unter Umständen in doppelter Hinsicht profitieren“, erläutert Boss.

Welche Punkte bei den einzelnen Tarifen zu beachten sind, hat der BdV in seinem Infoblatt – Privathaftpflichtversicherung (https://www.bundderversicherten.de/files/merkblatt/44-ph-nmg.pdf) zusammengefasst.

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