(openPR) Alle Ausländer, die in Thailand arbeiten wollen, müssen eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Eine Arbeitserlaubnis ist für jeden Ausländer, der eine Arbeit, sei es körperlicher oder geistiger Art, gegen Bezahlung oder jedwede andere Entlohnung ausführt, erforderlich.
Die Erteilung der Arbeitserlaubnis fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Arbeit.
Abschnitt 8 des Alien Business Act besagt, dass der zukünftige Arbeitgeber die Arbeitserlaubnis im Namen des Ausländers beantragen kann.
Die Arbeitserlaubnis selbst kann nur erteilt werden, wenn der Ausländer sich in Thailand in Übereinstimmung mit den Einwanderungsgesetzen aufhält.
Ebenso wird eine Arbeitserlaubnis nur an Ausländer ausgegeben, die über ein Non-Immigrant B Visum verfügen.
In der Praxis bedeutet dieses, wenn Sie eine Anstellung gefunden haben, fordern Sie die benötigten Unterlagen von der Firma an.
Wenn wir für Sie eine Firma gegründet haben, erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen von uns sofort nach der Gründung per Kurier zugestellt.
Mit diesen können Sie dann bei der Thailändischen Botschaft das Non Immigrant B Visa beantragen und hiermit nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tagen aufhalten.
Innerhalb dieses Zeitraums beantragen wir, nach Eingang aller Unterlagen, Ihre Arbeitserlaubnis
Nach Erhalt Ihrer Arbeitserlaubnis beantragen wir eine Verlängerung des Visums für 365 Tage.
Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis für Thailand – Fragen Sie uns
Aczento Group – Ihr Partner in Asien
http://www.aczento.com/en/visum-thailand/work-permit-thailand-arbeitserlaubnis
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1769 sowie http://www.aczento.com.










