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HCI Schiffsfonds IV: Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz

Bild: HCI Schiffsfonds IV: Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Für Anleger des HCI Schiffsfonds IV erfüllte sich die Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage mit hohen Renditen nicht. Der Dachfonds blieb hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den Anlegern daher, ihre Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.

Als Dachfonds investierte der HCI Schiffsfonds IV in verschiedene Zielfonds. Doch die Krise der Schifffahrt ging an diesen Zielfonds nicht spurlos vorbei. Ein Problem waren die kurzen Charterverträge. Erste Sanierungen der Schiffsfonds waren bereits erforderlich und Anleger mussten auf Ausschüttungen verzichten.

„Eine wirkliche Kehrtwende ist in der Schifffahrt nach wie vor nicht abzusehen. Die wirtschaftliche Situation vieler Schiffsfonds ist nach wie vor schwierig“, so Cäsar-Preller. Allerdings müssen Anleger nicht tatenlos zusehen. „Schadensersatzansprüche können sich aus Prospektfehlern oder Falschberatung ergeben“, erklärt der Jurist.

Denn die Anleger hätten über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Beteiligung in den Beratungsgesprächen aufgeklärt werden müssen. „Da die Beteiligungen an Schiffsfonds hoch spekulative Anlagen sind, geht dieses Risiko bis zum Totalverlust des investierten Kapitals. Unserer Erfahrung nach wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen aber häufig als extrem sichere Kapitalanlagen beworben“, sagt der Jurist. Außerdem hätten die Bankberater auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, informieren müssen.

Ein weiterer Ansatzpunkt für die Rückabwicklung der Kapitalanlage können Prospektfehler sein. Heißt: In dem Verkaufsprospekt, das für die Entscheidung des Anlegers wesentlich ist, sind schon fehlerhafte oder nicht ordnungsgemäße Angaben gemacht worden. „Auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung stehen in vielen Fällen die Chancen der Anleger, Schadensersatz durchzusetzen, gut“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit erfolgreich Anleger von HCI Schiffsfonds.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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