(openPR) Seit einiger Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit der S&K AG und der United Investors, da unter anderem Kapitalanlagebetrug im großen Stil vermutet wird. Nun werden erste Anleger der S&K AG erstmals von der Staatsanwaltschaft über den Stand der geplanten Sicherstellungen von Vermögenswerten der S&K AG informiert, wie die auf Kapitalrecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichten.
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft ( das wohl nur an die dort bekannten Anleger versendet wurde ), heißt es, dass wegen des außergewöhnlichen Umfangs und Aufwands der Sicherstellungen eine gezielte Information einzelner Anleger derzeit nicht erfolgen kann. Geplant ist es, die einzelnen Sicherstellungen im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dort können sie geschädigte Anleger einsehen. Dies bringt für die Staatsanwaltschaft sicherlich einige wünschenswerte Erleichterungen mit sich, um nicht alle Geschädigten mit diversen Rundschreiben einzeln zu informieren.
Solch ein Vorgehen kann allerdings auch für einige geschädigte Anleger der S&K oder United Investor Gruppe eine Gefahr bergen: “Wer sich nicht regelmäßig informiert, ob bereits eine entsprechende Veröffentlichung erfolgt ist, verpasst möglicherweise den Zeitpunkt zu dem erstmals versucht werden kann, den entstandenen Schaden aus diesen sichergestellten Geldern zu erhalten. Hier ist vor allem zu beachten, dass bei der Zwangsvollstreckung in derartig von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gelder das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt.” macht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, deutlich.
Zu beachten ist auch, dass für eine derartige Zwangsvollstreckung zunächst ein zivilrechtlicher Titel (etwa ein Urteil, ein Schuldanerkenntnis oder ein Vollstreckungsbescheid) vorliegen muss, bevor der Zugriff auf die sichergestellten Werte möglich ist. Diesen Titel muss jeder Geschädigte unabhängig von der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung selbst - in der Regel mit Hilfe eines Rechtsanwaltes - beschaffen.
Obwohl ein ganz erhebliches Vermögen eingefroren werden konnte, ist bis zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob damit der entstandene enorme Schaden der Anleger komplett ersetzt werden kann. “Da hierbei zum Teil erhebliche Verfahrenszeiten bei den Gerichten zu beachten sind, ist es ratsam, sich möglichst frühzeitig um einen solchen Titel zu bemühen um zu den ersten zu gehören, die in die sichergestellten Vermögenswerte vollstrecken können.” fasst Rechtsanwalt Krause zusammen.
Mehr Infos zum Thema S und K lesen Sie hier: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/sk.html







